Inhalte mit dem Schlagwort „Unternehmenskennzeichen“
Wer A sagt muss auch K sagen
Keine Vertragsstrafe nach Löschung einer Marke
Urteil des OLG Karlsruhe vom 07.05.2012, Az.: 6 U 187/10
Beruft sich eine Partei auf ein Vertragsstrafeversprechen, so muss diese den Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen sich gelten lassen, wenn die dem Unterlassungsvertrag zugrunde liegende Marke bestandskräftig gelöscht wurde.Universitätskrankenhaus „Charité“ vs. „Charite C.V. GmbH“
Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.06.2012, Az.: I-20 U 103/11
Zwischen dem Unternehmenskennzeichen "Charité" für ein Berliner Universitätskrankenhaus und dem Unternehmenskennzeichen "Charite C.V. GmbH" für ein Unternehmen, welches Kosmetikprodukte vertreibt, besteht Verwechslungsgefahr. Zwischen den Bezeichnungen „Charité“ und „Charite“ besteht eine an Identität grenzende Zeichenähnlichkeit. Auch besteht die erforderliche Branchenähnlichkeit, da Berührungspunkte zwischen ärztlichen Leistungen und Kosmetikprodukten existieren.Namensschutz für ein Landgut – landgut-borsig.de
Häuser oder Grundstücke werden häufig nach bekannten Persönlichkeiten benannt. Entweder um sie zu ehren oder weil sie dort geboren wurden. Was geschieht mit dem Namen der Liegenschaft, wenn sie veräußert wird? Erwirbt der neue Eigentümer gleichzeitig das Recht an dem entsprechenden Namen? Der BGH befasste sich mit der Frage, ob die inoffizielle Bezeichnung eines Landgutes sich soweit „verselbstständigen“ kann, so dass es keiner Zustimmung des ursprünglichen Namensträgers zur Verwendung des Namens, z.B. zur Registrierung und Verwendung einer Domain, mehr bedarf.
Landgut Borsig
maßgeblichen Verkehrs mit dem bürgerlichen Namen einer Familie bezeichnet
wird, kann diese Bezeichnung ungeachtet der Zustimmung der Namensträger
für die Liegenschaft oder einen damit verbundenen Geschäftsbetrieb (weiter)
verwenden, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse besteht.
METRO/ROLLER’s Metro
gewinn.de
baslerhaarkosmetik.de – Und der Admin-C haftet doch
Nach über 10 Jahren der Domainrechtsprechung hat sich nun erstmals der Kennzeichensenat des Bundesgerichtshofs mit der heftig umstrittenen Thematik der Haftung des Admin-C befasst. Der administrative Ansprechpartner (sog. Admin-C) haftet unter bestimmten Umständen als Störer für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Domain. Eine solche Haftung kommt dann in Betracht, wenn freigewordene Domains automatisch ermittelt und registriert werden, ohne dass der Anmelder prüft, ob eine Verletzung von Rechten Dritter stattfindet.
Medien vs. Bier – „DuMont“ vs. „DuMont Kölsch“
Urteil des OLG Köln vom 08.04.2011, Az.: 6 U 176/10
Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen dem Wortbestandteil der Marke "DUMONT" bzw. "DuMont", welche für Druckschriften und Dienstleistungen eines Verlages eingetragenen wurde und „DüMont“ Kölsch, welche für den Vertrieb von im Lohnbrauverfahren herzustellenden Bieres Verwendung finden soll, da die beanspruchten Waren absolut unähnlich sind.