Streit um Kennzeichenrechte der Musikgruppe Dschinghis Khan
Der Initiator der Musikgruppe Dschinghis Khan, welcher auch einige Lieder der Gruppe komponierte, klagte gegen ein ehemaliges Mitglied der Band. Dieses hatte „Dschinghis Khan“ als Wort-/Bildmarke angemeldet und ist weiterhin unter diesem Namen aufgetreten. Nachdem der Kläger die Musikgruppe wieder aufleben lassen wollte, ging der Beklagte dagegen vor. Das Gericht sprach sich in diesem Fall für den Kläger aus, da er maßgeblicher Produzent sowie Schöpfer des Projekts war. Die zwischenzeitliche Auflösung der Gruppe führt nicht zu einem Verlust des Kennzeichenschutzes, da weiterhin Tonträger der Band vertrieben wurden.