Inhalte mit dem Schlagwort „Unternehmenskennzeichenrecht“

06. August 2021

Streit um Kennzeichenrechte der Musikgruppe Dschinghis Khan

Ein Mensch steht auf einer Bühne und wird von Scheinwerfern angestrahlt
Pressemitteilung Nr. 21/2021 zum Urteil des LG München I vom 27.07.2021, Az.: 33 O 6282/19

Der Initiator der Musikgruppe Dschinghis Khan, welcher auch einige Lieder der Gruppe komponierte, klagte gegen ein ehemaliges Mitglied der Band. Dieses hatte „Dschinghis Khan“ als Wort-/Bildmarke angemeldet und ist weiterhin unter diesem Namen aufgetreten. Nachdem der Kläger die Musikgruppe wieder aufleben lassen wollte, ging der Beklagte dagegen vor. Das Gericht sprach sich in diesem Fall für den Kläger aus, da er maßgeblicher Produzent sowie Schöpfer des Projekts war. Die zwischenzeitliche Auflösung der Gruppe führt nicht zu einem Verlust des Kennzeichenschutzes, da weiterhin Tonträger der Band vertrieben wurden.

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26. November 2019

Schutzumfang von Unternehmenskennzeichen

Bauarbeiter an Schreibtisch
Beschluss des OLG Frankfurt vom 08.08.2019, Az.: 6 W 57/19

Die Unternehmenskennzeichen zweier Unternehmen sind sich laut OLG Frankfurt zu ähnlich. Da zwischen den Kennzeichnungen „LS Plan GmbH“ und „L Plan GmbH“ Zeichenähnlichkeit besteht und beide Unternehmen in derselben Branche und Stadt tätig sind, lässt sich eine Verwechslungsgefahr der beiden Unternehmen nicht verneinen, so das Gericht. Allerdings war die „LS Plan GmbH“ als erste im Handelsregister eingetragen, weshalb ihr ein prioritätsälteres Unternehmenskennzeichenrecht nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG zusteht. Daher muss die „L Plan GmbH“ es zukünftig unterlassen, diese Kennzeichnung zu verwenden.

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08. März 2018

Erwerber einer Domain kann sich auf Rechte des Vorbesitzers berufen

Leiste mit URL in Browser
Urteil des LG Köln vom 19.12.2017, Az.: 33 O 39/17

Das LG Köln wies die Klage eines Küchengeräte-Anbieters ab, der Ansprüche aus dem Namensrecht an dem Kürzel „T“ und einer damit in Zusammenhang stehenden Internetdomain geltend machen wollte. Die Klägerin verwendet den Firmenbestandteil „T“ im geschäftlichen Verkehr als Abkürzung und forderte den Inhaber der Internetdomain „T.de“ auf, die Nutzung dieser Domain zu unterlassen. Die Domain war bereits seit 1995 für die Firma des Beklagten registriert und wurde 2008 auf den Beklagten persönlich umgeschrieben. Zu diesem Zeitpunkt stand der Klägerin bereits ein Namensrecht an der Bezeichnung „T“ zu. Allerdings ist das Namens- und Kennzeichenrecht der Klägerin erst nach der Registrierung des Domainnamens durch die Firma des Beklagten entstanden, weshalb der Klägerin diesbezüglich keine Ansprüche zustehen.

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15. Juli 2009

Unternehmenskennzeichenrechtlich verletzende Handlungen

Urteil des LG Mannheim vom 12.05.2009, Az.: 2 O 59/09

An einer das Unternehmenskennzeichenrecht verletzenden Benutzung fehlt es, wenn ein Zeichen ausschließlich zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen und nicht zur Kennzeichnung eines Unternehmens verwendet wird. Der Inanspruchnahme aus einem Unternehmenskennzeichen kann auch eine prioritätsältere eingetragene Marke entgegenhalten werden, wenn ein zumindest auch markenmäßiger Gebrauch angegriffen wird. ...

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