Inhalte mit dem Schlagwort „Unternehmenskennzeichnungsrecht“

10. März 2015

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Asos“ und „Anson´s“

Zwillingspärchen, wobei Einer eine rote und der Andere eine schwarze Brille trägt. Verwechslungsgefahr
Urteil des OLG Hamburg vom 11.12.2014, Az.: 3 U 108/12

Zwischen den Zeichen „Asos“ und „ Anson´s“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Trotz bestehender Branchenidentität bzw. –nähe im Bereich von Bekleidungsstücken bestehen in klanglicher, schriftbildlicher und begrifflicher Hinsicht – nicht zuletzt aufgrund des Buchstaben „n“ - erhebliche Unterschiede. Es liegt fern, dass die angesprochenen Verkehrskreise Verbindungen zwischen den Parteien annähmen.

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