An Facebook in Irland kann in deutscher Sprache zugestellt werden
Wird eine Klage in deutscher Sprache verfasst und diese versucht ins Ausland zuzustellen, so kann diese durchaus wirksam sein. Voraussetzung hierfür ist die grundsätzliche Annahme, dass die Organisation des Unternehmens und der Umfang ihrer Geschäftstätigkeit es zulässt, dass Mitarbeiter vor Ort sind, welche in der Lage sind, sich mit ausländischen Kunden bezüglich Rechtsstreitigkeiten auseinander zu setzen. Bei einem ausländischen Unternehmen mit 20 Millionen Kunden in Deutschland ist das denklogisch der Fall.