Inhalte mit dem Schlagwort „unternehmerische Tätigkeit“

16. März 2015 Top-Urteil

Werbung für PKW-Modellreihe bedarf nicht immer einer CO²-Emissionsangabe

Auspuff eines Autos
Urteil des BGH vom 24.07.2014, Az.: I ZR 119/13

Amtlicher Leitsatz

a) "Modell" im Sinne des § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV ist nach § 2 Nr. 15 Pkw-EnVKV die Handelsbezeichnung eines Fahrzeugs, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens. Dem steht nicht entgegen, dass nach § 2 Nr. 6 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Art. 2 Nr. 6 der Richtlinie 1999/94/EG dann, wenn unter einem Modell mehrere Varianten und/oder Versionen zusammengefasst sind, der Wert für die CO2-Emissionen dieses Modells auf der Grundlage der Variante oder Version mit den höchsten offiziellen CO2-Emissionen innerhalb dieser Gruppe anzugeben sind.

b) Die in Anhang IV Unterabsatz 3 der Richtlinie 1999/94/EG enthaltene Bestimmung, wonach der Kraftstoffverbrauch nicht angegeben werden muss, wenn in der Werbeschrift lediglich auf die Fabrikmarke und nicht auf ein bestimmtes Modell verwiesen wird, rechtfertigt nicht den Umkehrschluss, dass in einem solchen Fall immerhin die CO2-Emissionen angegeben werden müssen.

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21. Oktober 2015

Zur Umsatzsteuerpflicht bei Verkäufen über Internet-Handelsplattformen

Formular für Umsatzsteuererklärung
Urteil des BFH vom 12.08.2015, Az.: XI R 43/13

Wer planmäßig und mit einem erheblichen Organisationsaufwand im Verkauf auf einer Internet-Handelsplattform tätig wird (hier: Verkauf von mindestens 140 Pelzmänteln im eigenen Namen bei eBay), handelt unternehmerisch und unterliegt folglich der Umsatzsteuerpflicht. Maßgebliches Beurteilungskriterium, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist, ob aktive Schritte zur Vermarktung vorgenommen werden, ähnlich einem Erzeuger, Händler oder Dienstleistenden. Auch der Verkauf unter mehreren Bankkonten deutet auf ein händlertypisches Verhalten hin.

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01. September 2015

Einflussnahme auf Preispolitik eines Händlers unzulässig

Schild mit durchgestrichener UVP und 30 % Rabatt
Urteil des KG Berlin vom 02.02.2012, Az.: 2 U 2/06 Kart

Ein Warenlieferant darf nach deutschem Kartellrecht keinen Einfluss auf einen Weiterverkäufer nehmen, indem er mit einer Einstellung der Belieferung droht, wenn dieser die gelieferten Waren weit unter der unverbindlichen Preisempfehlung verkauft. Für eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Druckausübung muss dabei nicht zwingend mit der Verhängung von Sanktionen, wie der künftigen Nichtbelieferung, gedroht werden. Es genügt bereits, wenn der Lieferant mit dem Händler ein Gespräch über dessen Preisgestaltung aufnimmt, welches dem Weiterverkäufer verdeutlicht unter Beobachtung zu stehen und im Falle der Beibehaltung seiner Preispolitik mögliche Konsequenzen zumindest offen lässt.

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26. Juni 2015

Kondome „Made in Germany“ müssen in Deutschland gefertigt sein

Schriftzug "Made in Germany" vor weißem Hintergrund mit schwarz-rot-goldenen Farbstrich am linken Bildrand
Urteil des OLG Hamm vom 28.11.2013, Az.: 4 U 81/13

Kondome, welche mit dem Slogan „ Made in Germany“ beworben werden, obwohl diese im Ausland gefertigt und nur in Deutschland verpackt und auf vorschriftsgemäße Qualität geprüft wurden, können eine wettbewerblich relevante Fehlvorstellung beim Verbraucher hervorrufen und sind folglich gemäß § 5 I S. 2 Nr. 1 UWG irreführend.

Die angesprochenen Verkehrskreise gehen bei der Bezeichnung „Made in Germany“ davon aus, dass alle wesentlichen Fertigungsschritte des Produktes in Deutschland erfolgt sind. Die bloße Überprüfung und Verpackung der Ware stellt dabei keinen Herstellungsschritt mehr dar, da bereits eine abgeschlossene Fertigstellung des Produktes vorausgesetzt wird.

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19. Juni 2015 Kommentar

OLG Schleswig – Nutzung einer Domain mit Markenbestandteil kann im privaten Rahmen zulässig sein

Grauer Kreis auf weißem Hintergrund mit weißer Weltkugel und Aufschrift ".de"
Kommentar zum Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 21.05.2015, Az.: 6 U 12/14

Wird der Inhaber einer Marke darauf aufmerksam, dass eine seiner Markenbegriffe im Rahmen einer Internet-Domain Verwendung findet, so besteht regelmäßig ein Interesse, dass die unbefugte Nutzung ein Ende findet. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig zeigt jedoch, dass der Inhaber des Kennzeichens nicht immer erfolgreich gegen eine solche Markenverwendung vorgehen kann.

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19. Juni 2015

Domain mit Markenbegriff kann bei rein privater Webseite zulässig sein

Bunte Würfel mit Domain Endungen
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 21.05.2015, Az.: 6 U 12/14

Ein Verstoß gegen markenrechtliche Vorschriften durch einen Domainnamen liegt mangels eines Handeln im geschäftlichen Verkehr nicht vor, wenn durch einen einfachen Link von einer privaten Homepage auf die Seiten eines kommerziellen Webhosters verwiesen wird, wenn dessen Inhalte nicht zu eigen gemacht werden, der Domaininhaber keinen wirtschaftlichen Vorteil durch die Verlinkung hat oder keine sonstige Förderung von eigenen oder fremden Geschäftszwecken bezweckt ist. Fehlt es an einem hinreichenden Indiz für eine gezielte Förderung eines fremden Geschäftszwecks, kommt es für die Zulässigkeit der Nutzung der Domain nicht mehr darauf an, ob die Verwendung des Domainnamens eine markenmäßige Verwendung darstellt.

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11. Juni 2015

Fehlende Kennzeichnung nach dem Elektrogesetz kein Wettbewerbsverstoß

Schwarzes Mülltonensymbol, das rot durchgestrichen ist
Urteil des OLG Köln vom 20.02.2014, Az.: 6 U 118/14

Die fehlende Kennzeichnung eines Elektrogerätes (hier Kopfhörer) mit dem Symbol der "durchgestrichenen Tonne" nach § 7 S. 2 ElektroG, welches den Verbraucher darauf hinweist, dieses Gerät nicht über die kommunale Abfalltonne zu entsorgen, stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar. Es handelt sich dabei nicht um eine Marktverhaltensregel nach § 4 Nr. 11 UWG, die den Schutz der Interessen von Verbrauchern oder Mitbewerbern bezweckt, sondern lediglich um das Ziel, eine ökologisch effektive Abfallbewirtschaftung zu erreichen, welche das Allgemeininteresse an einem effektiven Umweltschutz betrifft.

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01. Juni 2015

Widerrufsbelehrung bedarf Angabe einer Telefonnummer

Schriftzug Widerrufsrecht, der im Gesetzt gelb markiert ist
Beschluss des OLG Hamm vom 03.03.2015, Az.: 4 U 171/14

Eine Widerrufsbelehrung wird den Anforderungen nach Art. 246a § 1 II S. 1 Nr. 1 und § 4 I EGBGB nur gerecht, wenn der Unternehmer seiner Informationspflicht insoweit nachkommt, dass er den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über sämtliche Umstände für die Ausübung des Widerrufsrechts informiert.

Fehlt es der Widerrufsbelehrung an der Angabe einer vorhandenen Telefonnummer, so hat der Unternehmer seine Informationspflicht nicht ausreichend erfüllt, was einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

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21. Mai 2015

„Neu“-Bezeichnung für über 20 Jahre alte, unbenutzte Ware ist irreführend

zwei Schilder die in entgegengesetzte Richtungen zeigen, auf dem einen steht "NEU", auf dem anderen "GEBRAUCHT"
Urteil des LG Aachen vom 13.01.2015, Az.: 41 O 60/14

Die Bezeichnung einer zwar unbenutzten, jedoch über 20 Jahre alten Ware als „neu“ stellt eine zur Täuschung geeignete Angabe im Sinne von § 5 I 2 Nr.1 UWG dar. Der durchschnittlich informierte und verständige Kunde geht bei einer als „neu“ deklarierten Ware von einer Fabrikneuheit des Artikels aus. Eine solche Bezeichnung ist jedoch nur zutreffend, wenn die Ware noch nicht benutzt ist, noch immer in der entsprechenden Ausführung produziert wird und keine Gefahr für etwaige Lagerschäden besteht. Ein solcher Schaden ist jedoch nach einer derart langen Lagerung bei nahezu keinem Produkt auszuschließen.

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20. Mai 2015

Einkaufsgutschein als Beigabe zu Arzneimitteln unzulässig

Hand eines Arztes übergibt Arzneimittelrezept an einen Patienten
Beschluss des OLG Frankfurt vom 02.04.2015, Az. 6 U 17/15

Die Zugabe eines Einkaufsgutscheins (hier: über „2 Wasserweck oder 1 Ofenkrusti“) zum Erwerb eines rezeptpflichtigen und preisgebundenen Arzneimittels stellt einen Verstoß gegen die Vorschriften über die Preisbindung rezeptpflichtiger Arzneimittel gemäß §§ 78 II 2, 3 III AMG, § 3 AMPreisV dar und ist folglich als unlautere geschäftliche Handlung einzustufen.

Die Zugabe eines Gutscheins zu Arzneimitteln fördert den unerwünschten Wettbewerb zwischen Apotheken, da Verbraucher aufgrund der festgeschriebenen Abgabepreise von Arzneimitteln bereits durch geringe Zuwendungen dazu verleitet werden können, nochmals - in der Hoffnung auf erneute Vergünstigungen - in der entsprechenden Apotheke einzukaufen.

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