Inhalte mit dem Schlagwort „unternehmerische Tätigkeit“

03. März 2015

Schadensersatz bei ungerechtfertigter einstweiliger Verfügung

Goldenes Paragraphenzeichen liegt auf einem Buch mit der Aufschrift "ZPO"
Urteil des BGH vom 10.07.2014, Az.: I ZR 249/12

Wird eine im Beschlusswege erlassene Verbotsverfügung vor einer förmlichen Parteizustellung formlos der Gegenseite übermittelt, führt dies noch nicht zu einem Vollstreckungsdruck, der die Schadensersatzpflicht nach§ 945 ZPO auslösen kann.

Mit der Zustellung der mit Ordnungsmittelandrohung versehenen Unterlassungsverfügung muss der Schuldner damit rechnen, dass der Gläubiger jederzeit von der Vollstreckungsmöglichkeit Gebrauch macht und im Fall einer Zuwiderhandlung gegen die in der Beschlussverfügung ausgesprochene Unterlassungsverpflichtung die Festsetzung von Ordnungsmitteln beantragt. Bei einer solchen Sachlage ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Befolgung einer Unterlassungsverpflichtung der Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen dient und nicht freiwillig erfolgt.

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02. Februar 2015

Vergütung von 910,00 Euro jährlich für Eintragung in wenig genutztes Branchenbuch stellt Wucher dar

Aufgeschlagenes gelbes Telefonbuch.
Beschluss des LG Wuppertal vom 05.06.2014, Az.: 9 S 40/14

Eine Vergütung von 910,00 Euro jährlich für einen Eintrag in ein wenig bekanntes Online Branchenbuch bei Verwendung eines Anmeldeformulars, dessen Ausgestaltung ersichtlich den Zweck hat, den Angeschriebenen zu überrumpeln, erfüllt die Voraussetzungen eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts. Das Branchenbuch erschien bei den führenden Suchmaschinendiensten nicht unter den ersten fünf Suchtrefferseiten und kann daher als sehr wenig genutzt angesehen werden. Da der Eintrag in das Branchenbuch somit quasi wertlos ist, steht die Gegenleistung von 910,00 Euro jährlich in einem auffälligen Missverhältnis zur angebotenen Leistung.

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02. Februar 2015

Google haftet als Störer bei Rechtsverletzung

Lupe vor dem Wort "Suchen" in Google-Farben
Urteil des LG Heidelberg, Az.: 2 O 162/13

Der Betreiber einer Internetsuchmaschine haftet für die Verbreitung persönlichkeitsverletzende Inhalte als Störer, wenn er nach Kenntniserlangung der Rechtverletzung und nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist einen solchen Inhalt nicht aus den Ergebnissen der Suchmaschine entfernt. Auf die Haftungsbeschränkung des § 10 Satz 1 TMG kann sich der Betreiber der Suchmaschine nicht berufen, weil er mit der Sortierung und Anzeige von Suchergebnissen in einer bestimmten Reihenfolge eigene Informationen zur Nutzung bereithält.

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30. Dezember 2014

LG Bochum: Marketplace-Händler haften für Wettbewerbsverletzungen von Amazon

Urteil des LG Bochum vom 26.11.2014, Az.: I-13 O 129/14

Ein Amazon Marketplace-Händler muss sich Wettbewerbsverstöße, die von dem Online-Portal begangen werden (hier: Angabe fehlerhafter UVP), zurechnen lassen, da er die Verkaufsbedingungen der Handelsplattform akzeptiert und mit der Einstellung von Angeboten in Kauf genommen hat, dass durch Amazon Änderungen an diesen vorgenommen werden.

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29. Dezember 2014

Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Culinaria“ und „Villa Culinaria“

Urteil des OLG Köln vom 17.01.2014, Az.: 6 U 179/10

Zwischen den Zeichen „Culinaria“ und „Villa Culinaria“ besteht mangels hohen Grades an Zeichenähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr, da für die angesprochenen Verkehrkreise erkennbar ist, dass es sich um unterschiedliche Zeichen handelt und zwischen dem Gastronomiebetrieb „Villa Culinaria“ und „Culinaria“ als Belieferer des Großhandels, trotz der hohen Warenähnlichkeit, keine wirtschaftliche oder organisatorische Verbindung hergestellt werden kann.

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22. September 2014

Zur Impressumspflicht von Rechtsanwälten auf Internet-Plattformen

Urteil des LG Stuttgart vom 07.08.2014, Az.: 11 O 84/14

Grundsätzlich sind Rechtsanwälte dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Internetauftritte auf Internet-Plattformen auch ihrer Pflicht zur Angabe eines Impressums gem. § 5 TMG nachzukommen. Dies gilt indes jedoch nicht, wenn die entsprechende Veröffentlichung sich für einen Dritten eben nicht als eigenständiger Auftritt des Anwalts darstellt, sondern so in die sonstigen Inhalte des Informationsdienstes eingegliedert ist, dass der Eintrag als unselbständiger Bestandteil dieses aufgefasst wird. Zu beachten ist dabei ferner, dass die Veröffentlichung  selbst keinen Werbecharakter aufweist, sondern lediglich neutrale Informationen liefert.

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26. Mai 2014

Gewerbetreibende haben das Recht unter ihrer Geschäftsbezeichnung kostenlos ins Telefonbuch eingetragen zu werden

Urteil des BGH vom 17.04.2014, Az.: III ZR 182/13

Gewerbetreibende haben einen Anspruch darauf, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung in "Das Telefonbuch" oder online in "www.dastelefonbuch.de" eingetragen zu werden. Denn zum Namen des Gewerbetreibenden zählt auch seine Geschäftsbezeichnung, durch die er als solcher identifiziert werden kann. Unerheblich ist, ob der Gewerbetreibende in der Handwerksrolle oder im Handelsregister eingetragen ist. Maßgeblich ist nur, ob ein Geschäftsname im Verkehr derart gebräuchlich ist, dass er der Identifizierung des Gewerbetreibenden dient.

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23. Dezember 2013

Apothekenwerbung im Wartezimmer-TV wettbewerbswidrig

Urteil des LG Limburg vom 17.12.2012, Az.: 5 O 29/11 Ein Unternehmen, das mit dem Geschäftsmodell „Wartezimmer-TV“ wirbt, handelt wettbewerbswidrig, wenn es auf Bildschirmen in Wartezimmern von Arztpraxen für bestimmte Apotheken wirbt und diesen im Rahmen des „Wartezimmer-TVs“ Werbung anbietet. Apothekenbetreibern sind Verhaltensweisen untersagt, die ihrem gesetzlichen Auftrag einer unbeeinflussten Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, zuwiderlaufen. Dieses Werbemodell beinhaltet jedoch gerade eine Anstiftung der Apotheken zur Wartezimmerwerbung in Arztpraxen, die auf eine einseitige Bevorzugung der werbenden Apotheken hinausläuft.
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23. Dezember 2013

Kostenlose Anfertigung von biometrischen Passbildern durch Ausweisbehörde kein Wettbewerbsverstoß

Urteil des LG Münster vom 22.03.2013, Az.: 023 O 146/12 Die unentgeltliche Anfertigung von Passbildern durch die örtliche Personalausweis- und Passbehörde zur ausschließlichen Verwendung für die Herstellung des Ausweisdokuments stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar. Bei dem beanstandeten Verhalten der Behörde handelt es sich nicht um eine geschäftliche Handlung, da es weder der Förderung des Wettbewerbs eines fremden noch eines eigenen Unternehmens diene. Die Anfertigung der digitalen Fotos und die Werbung dafür stelle nämlich keine selbständige wirtschaftliche Betätigung dar, sondern vielmehr eine öffentlich rechtliche Tätigkeit.
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