Inhalte mit dem Schlagwort „unternehmerische Tätigkeit“

18. März 2009

Haftung für E-Mail-Hotline mit Börseninformationen

Urteil des LG Heidelberg vom 05.02.2008, Az.: 2 O 261/07

Wird eine E-Mail-Hotline mit Börseninformationen gegen Bezahlung angeboten, gehört zu den Pflichten des Börsendienstes den E-Mail-Inhalt sorfältig zu recherchieren und ungünstige Faktoren nicht zu verschweigen. Wurde von der Erfüllung dieser Pflichten abgesehen, haftet der Börsendienst aufgrund der E-Mail auf Schadensersatz wegen Spekulationsverlusten.
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