Inhalte mit dem Schlagwort „Untersagung“

23. August 2019

Online-Glücksspiel bleibt zunächst verboten

Handy mit Glücksspiel auf dem Bildschirm, daneben fallen Pokerchips herunter
Beschluss des OVG Schleswig-Holstein vom 03.07.2019, Az.: 4 MB 14/19

Das Veranstalten bzw. Anbieten von Online-Glücksspielen bleibt in Schleswig-Holstein auch weiterhin verboten. Ein auf Malta ansässiger Anbieter von Online-Glücksspiel hatte gegen das bestehende Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrages geklagt und unter anderem eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit bemängelt. Dem konnte das OVG jedoch nicht folgen. Es konnte insbesondere keinen Beleg dafür erkennen, dass die Risiken von Online-Glücksspiel überschätzt werden.

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26. Juli 2010

Iron Man“ gewinnt gegen „Iron Town Triathlon Ferropolis“

Urteil des LG Hamburg vom 29.04.2010, Az.: 327 O 480/09

Der Inhaber der Marke "Iron Man" kann Dritten die Nutzung des Begriffes „Iron Man“ für sportliche Aktivitäten, insbesondere für Triathlonwettkämpfe untersagen. Zudem wird die Gemeinschaftsmarke „Iron Man“ durch die Wort-Bild-Marke „Iron Town Triathlon Ferropolis“ verletzt, so dass die Löschung der Marke bei dem DPMA in die Wege zu leiten ist. Beide Marken sind zwar nicht unmittelbar verwechslungsfähig, allerdings reicht angesichts der Bekanntheit der Marke „Iron Man“ eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne bereits aus. Vorliegend fasst der Verkehr die Marke „Iron Town Triathlon Ferropolis“ als Abwandlung zur Marke „Iron Man“ auf und ordnet die Triathlonveranstaltung daher dem gleichen Unternehmen zu.

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07. Juli 2010

Abschlusserklärung gilt auch für kerngleiche Verstöße

Urteil des BGH vom 19.05.2010, Az.: I ZR 177/07 Gibt der Schuldner auf eine Unterlassungsverfügung, durch die ihm unterschiedliche, in einem ersten Schreiben enthaltene Äußerungen untersagt worden sind, eine Abschlusserklärung ab, so besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für eine weitere Unterlassungsklage wegen der Untersagung von kerngleichen Äußerungen in einem zweiten Schreiben. Dies gilt jedoch nur dann, wenn mit dieser Klage zwar neben den als kerngleich bereits verbotenen Äußerungen weitere dort enthaltene Äußerungen beanstandet werden, die isolierte Untersagung dieser Äußerungen dabei aber nicht begehrt wird.
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25. September 2009

Ausschließlich nationales Glücksspiel

Urteil des EuGH vom 08.09.2009, Az.: C-42/07

Die Regelung eines Mitgliedstaates ist mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar, in der einem Wirtschaftsteilnehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringt, untersagt wird, im Hoheitsgebiet des erstgenannten Staates Glücksspiele über das Internet anzubieten. Die Rechtmäßigkeit ist keine hinreichende Garantie, die die nationalen Verbraucher vor Gefahren wie Betrug schützt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Wirtschaftsteilnehmer eine Stellung inne hat, die ihm ermöglicht, den Ausgang bestimmter Glücksspiele zu beeinflussen.
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