Inhalte mit dem Schlagwort „Untersagungsverfügung“

12. Mai 2011

Staatliches Wettmonopol verstößt gegen Berufsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit

Beschluss des VG Berlin vom 15.04.2011, Az.: 35 L 177.11

Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt erneut seinen Ansicht, dass das staatliche Wettmonopol gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit und die europäische Dienstleistungsfreiheit der privaten Sportwetten-Vermittler verstößt. Das Lotterieangebot der Deutschen Kassenlotterie Berlin sei durch seine Hinweise auf hohe Gewinnmöglichkeiten und die gemeinnützige Verwendung der Erlöse auch mit dem Glücksspielstaatsvertrag selbst nicht vereinbar.
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28. März 2011

Keine auf § 9 GlüStV gestützte Untersagung privater Sportwettenvermittlung

Urteil des VG Stuttgart vom 14.02.2011, Az.: 4 K 4482/10 Eine Verfügung, die eine Untersagung der Vermittlung von Sportwetten aus Deutschland in einen anderen EU-Staat durch Private beinhaltet, kann aufgrund des Vorrangs des Unionsrechts nicht auf § 9 GlüStV gestützt werden. Denn die dort getroffene Regelung verstößt gegen Art. 49 bzw. 56 AEUV. Weiterhin ist eine Untersagung allein gegenüber Drittstaatenangehörigen deshalb ermessensfehlerhaft, weil sie zur Bekämpfung der Spielsucht ungeeignet ist.
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03. Dezember 2010

Sportwettenmonopol nicht mehr Grundlage für Verbot privater Anbieter

Urteil des VG Hamburg vom 02.11.2010, Az.: 4 K 1495/07 Die Untersagungsverfügung gegen privaten Sportwettenanbieter kann nicht mehr auf das staatliche Sportwettenmonopol gestützt werden, da dieses nach der Entscheidung des EuGH aus dem September 2010 europarechtswidrig ist. Dem privaten Anbieter kann das Fehlen einer Erlaubnis auch nicht entgegengehalten werden, da für ihn keine Möglichkeit besteht, eine Erlaubnis zu erlangen. Bisher fehlende Ermessenserwägungen der Behörde können im Gerichtsverfahren nicht nachgeholt werden.
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19. November 2010

Verbot von entgeltlichen Pokerspielen im Internet

Beschluss des VG Wiesbaden vom 12.08.2010; Az.: 5 L 142/10.WI Öffentliches Glücksspiel darf in Deutschland ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde weder veranstaltet noch vermittelt werden. Da Pokern nach allgemein herrschender Auffassung als Glücksspiel anzusehen ist, ist das Veranstalten von entgeltlichen Pokerspielen im Internet verboten und fällt in den Anwendungsbereich des Glückspielstaatsvertrages und der Landesglückspielgesetze. Wie eine entsprechende Untersagungsverfügung im Einzelnen umgesetzt werden muss, bleibt dem Betroffenen selbst überlassen.
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18. November 2010

EDEKA/ Plus: Fortsetzungsfeststellungsinteresse entfällt, wenn gleichartiges Zusammenschlussvorhaben zukünftig nicht mehr möglich

Beschluss des BGH vom 05.10.2010, Az.: KVR 33/09 Eine Untersagungsverfügung kann nur dann eine zur Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags führende Präjudizwirkung entfalten, wenn ein gleichartiges Zusammenschlussvorhaben wie das untersagte möglich erscheint. Dafür ist grundsätzlich erforderlich, dass das Zielunternehmen des Zusammenschlussvorhabens bei im Wesentlichen unveränderten Marktverhältnissen noch am Markt ist und erneut als Beteiligter eines Zusammenschlussvorhabens in Betracht kommt. Besteht das Zielobjekt dagegen nicht mehr, weil das Zusammenschlussvorhaben unter Nebenbestimmungen freigegeben und vollzogen worden ist, scheidet ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse regelmäßig aus.
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