Inhalte mit dem Schlagwort „unterscheidungskräftig“

24. September 2013

„fairplay“ geht vor in der Markenanmeldung

Beschluss des BPatG vom 19.04.2013, Az.: 27 W (pat) 56/12 Der Wort-/Bildmarke "fairplay. Live values. Create values“ wurde insgesamt die für den Markenschutz erforderliche Unterscheidungskraft zugesprochen. Zum einen ist schon äußerst fraglich, ob es sich bei den vorgenannten Wortbestandteilen insgesamt um rein beschreibende Angaben handelt, die daher nicht einem bestimmten Unternehmen zugeordnet werden könnten. Zum anderen kann aber die Frage, ob die angemeldeten Wortbestandteile für sich genommen schutzfähig sind, ohnehin dahingestellt bleiben, da ihrer graphischen Ausgestaltung hinreichend unterscheidungskräftig ist. So sind an die graphische Ausgestaltung von entsprechenden Marken insgesamt keine besonders hohen Anforderungen zu stellen.
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03. November 2011

„ECORIDE“

Beschluss des BPatG vom 27.09.2011, Az.: 33 W (pat) 539/10 Die Bezeichnung „ECORIDE“ wird von Endverbrauchern und dem Fachverkehr als Kurzform für ökologische bzw. ökonomische Fahrt/Antrieb verstanden. Durch die Zeichenkombination werden Merkmale der angemeldeten Waren beschrieben, da diese einen Öko-Antrieb haben können, bzw. einen solchen ermöglichen können. Die Wortmarke weist somit einen engen beschreibenden Bezug zu den beanspruchten Waren auf und ist daher nicht hinreichend unterscheidungskräftig.  In Bezug auf Brillen und Kontaktlinsen liegt jedoch Unterscheidungskraft vor.
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03. November 2011

„Wirtschaft trifft Ehrenamt“

Beschluss des BPatG vom 18.08.2011, Az.: 27 W (pat) 558/10 Die Wortmarke "Wirtschaft trifft Ehrenamt" ist mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Die Marke wird vom angesprochenen Verkehr lediglich als anpreisender und bewerbender Werbeslogan mit Sachhinweis in Bezug auf den Vergleich, die Begegnung oder die Zusammenarbeit von Unternehmen und freiwilliger unentgeltlicher Tätigkeit verstanden. Es handelt sich um einen werbeüblichen Slogan, welcher unabhängig vom Anmelder im Internet bereits Verwendung gefunden hat. 
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02. November 2011

„Mediascore“ ist eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 17.10.2011, Az.: 30 W (pat) 28/10 Da die Bezeichnung "Mediascore" keinen engen beschreibenden Bezug bzw. keine unmittelbar beschreibende Sachangabe im Hinblick auf die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen darstellt (Schreibwaren und Ton- und Bildempfangsgeräte sowie Geschäftsführung und Erziehung), ist sie hinreichend unterscheidungskräftig.
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02. November 2011

„Business Consults 24“ ist nicht schutzwürdig

Beschluss des BPatG vom 20.09.2011, Az.: 33 W (pat) 529/10 Da die Wort-/Bildmarke "Business Consults 24" geeignet ist, die beanspruchten Dienstleistungen zu beschreiben, werden weder Unternehmen noch Endverbraucher darin einen Herkunftshinweis erkennen. Die Wortkombination wird lediglich als beschreibender Sachhinweis dahingehend verstanden, dass es sich bei den beanspruchten Dienstleistungen um beratende Tätigkeiten für oder von Geschäftsleuten und Wirtschaftsunternehmen handelt. Auch der Zahlbestandteil  des Zeichens „24“ und die Internetadresse vermögen der Marke keine Unterscheidungskraft zu verleihen.
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24. Oktober 2011

„ICK BIN ‚NE JUTE“

Beschluss des BPatG vom 19.09.2011, Az.: 27 W (pat) 534/10 Die Wort-/Bildmarke "ICK BIN 'NE JUTE" besitzt lediglich im Bezug auf Schirme und Verpackungen aus Leder  hinreichende Unterscheidungskraft, da die Wortfolge hier als Hinweis auf die Herkunft dieser Waren verstanden werden kann. Soweit die beanspruchten Waren aus Jute hergestellt werden können, fehlt es an der erforderlichen Unterscheidungskraft, da hier lediglich das Material beschrieben wird.
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05. September 2011

Internationaler Handel begründet Freihaltebedürfnis

Beschluss des BPatG vom 10.05.2011, Az.: 28 W (pat) 502/11 Da es sich bei dem Zeichen "BOA" um die portugiesische Bezeichnung für "gut" handelt, könnte diese als unmittelbar produktbeschreibender Hinweis auf deren Qualität dienen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Portugal als EU-Mitglied für die BRD ein wichtiger Handelspartner ist, ist von einem schutzwürdigem Interesse der am Im- und Export beteiligten Fachkreise auszugehen, sodass in Bezug auf die angemeldeten Waren ein Freihaltebedürfnis besteht. Allerdings besteht kein Freihaltebedürfnis für die angemeldeten Dienstleistungen, da  Portugiesisch in den einschlägigen Dienstleistungsbereichen nicht als Fachsprache etabliert ist.
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01. September 2011

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Pfeffi“ und „Pfeffi“

Beschluss des BPatG vom 14.07.2010, Az.: 25 W (pat) 51/10 Ist der Warenabstand bei identischen Zeichen hinreichend ausgeprägt, kommt eine Verwechslungsgefahr nur dann in Betracht, wenn eine der beiden Marken eine erheblich gesteigerten Kennzeichnungskraft aufweisen kann. Zwischen den Vergleichsmarken "Pfeffi" und "Pfeffi" besteht lediglich hinsichtlich identischer Waren Verwechslungsgefahr. Im Übrigen ist ein hinreichender Warenabstand gegeben und eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke ist zu verneinen.
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08. April 2010

„MYSPACE“

Beschluss des BPatG vom 03.02.2010, Az.: 26 W (pat) 79/09 Nach dem Beschluss des BPatG ist die Wortmarke "MYSPACE" für einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 42 (Erziehung und Unterhaltung sowie wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen) eintragungsfähig, da sie hinreichend unterscheidungskräftig ist und als Hinweis auf die Herkunft der solchermaßen gezeichneten Produkte aus einem bestimmten Unternehmen geeignet ist.
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