Inhalte mit dem Schlagwort „Unterscheidungskraft“

20. Juli 2021 Top-Urteil

Lippenstiftform als dreidimensionale Marke

Frau benutzt Labello
Urteil des EuG vom 14.07.2021, Az.: T‑488/20

Eine französische Kosmetikfirma wollte die Form ihrer Lippenstifte als dreidimensionale Marke bei der EUIPO eintragen lassen. Dies wurde vom Amt jedoch abgelehnt, da sich die Form des Lippenstifts nicht ausreichend von denen anderer unterscheide. Das EuG entschied jedoch, dass die infragestehende Form Unterscheidungskraft hat. Auch wenn es sich nur um eine Variante einer Form handelt, welche grundsätzlich nicht genügt, um eine ausreichend starke Unterscheidungskraft zu belegen, kann dies in Branchen, die bereits eine Vielzahl von Warenformen kennen, ausreichend sein.

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15. Juli 2021

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Ciao“ und „Ciao Mamma“

Ein Tisch ist gedeckt mit Teller, Weingläsern und Essen
Pressemitteilung Nr. 50/2021 des OLG Frankfurt am Main zum Beschluss vom 30.06.2021, Az.: 6 W 35/21

Ein italienisches Restaurant namens „Ciao“ ging gegen eine Pizzeria, die sich „Ciao Mamma“ nennt, vor. Es verlangte Unterlassung der Verwendung des Namens „Ciao Mamma“, da dies zu einer Verwechslungsgefahr führen könnte. Das Gericht verneinte dies allerdings, da die Grußformel „Ciao“ keine große Eignung zur Unterscheidung hat und der Zusatz „Mamma“ einen ausreichend abweichenden Gesamteindruck an den Verkehr vermittelt.

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19. April 2021

Ab wann die Verwendung einer Marke als ernsthafte Benutzung anzusehen ist

Der Scheinwerferbereich eines dunklen BMW-Modells
Urteil des LG München I vom 16.03.2021, Az.: 33 O 887/20

Eine funktionsgerechte Markennutzung liegt nicht vor, wenn die Marke für die Durchführung von Sportveranstaltungen genutzt wird und es sich dabei erkennbar um Eigenwerbung handelt. Die Verwendung eines Markenlogos ist jedoch dann als rechtserhaltend i.S.v. § 26 MarkenG anzusehen, wenn das Logo nach allgemeinem Verständnis eine bestimmte Produktkategorie kennzeichnet. Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine im Kfz-Bereich in verschiedenen Produktgruppen verwendete Marke.

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27. August 2020

Markenverletzung: Verkauf einer Fritz!Box mit ausgetauschter Firmware

Ein Laptop und ein Smartphone vor einem WLAN-Router
Urteil des LG München I vom 09.04.2020, Az.: 17 HK O 1703/20

Tauschen Dritte die Firmware eines WLAN-Routers aus, stellt dies eine erschöpfungsschädliche Veränderung der Ware und damit eine Markenrechtsverletzung dar. Dies sei selbst dann der Fall, wenn durch den Firmware-Austausch der Leistungsumfang des Routers verbessert wird. Ebenfalls entspricht es nicht den anständigen Gepflogenheiten, wenn die Ware nicht mit einem hinreichenden Hinweis auf die Veränderung durch Dritte versehen ist. Dadurch würde der angesprochene Verkehrskreis irrtümlich die Ware dem ursprünglichen Hersteller zurechnen.

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24. August 2020

Streit um Lindt-Schokoladenhase: Goldener Farbton ist keine Benutzungsmarke

goldener Schokoladenhase mit goldenen Schokoladeneiern
Urteil des OLG München vom 30.07.2020, Az.: 29 U 6389/19

Bei dem goldenen Farbton des Schokoladenhasen von Lindt handelt es sich nicht um eine Benutzungsmarke. Zwar können auch abstrakte Farbmarken Benutzungsmarken darstellen, jedoch habe der Goldton des Schokoladenhasen nach Ansicht des OLG München keine Verkehrsgeltung erlangt. Bisher wurde eine Verkehrsgeltung bei abstrakten Farbmarken angenommen, wenn es sich hierbei um die Hausfarbe des Unternehmens handelte. Lindt hingegen verwendet lediglich für ein bestimmtes Produkt die goldene Farbe, weshalb es sich dabei nicht um die Hausfarbe handelt und keinen Farbmarkenschutz genießt.

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19. Juni 2019

Adidas verliert in einem Fall Rechte an drei Streifen

Pinker Laufschuh auf Asphalt mit dem Sonnenuntergang im Hintergrund
Pressemitteilung zum Urteil des EuG vom 19.06.2019, Az.: T-307/17

Bei der eingetragenen Marke handelt es sich nicht um eine Mustermarke, die aus einer Reihe von Elementen besteht, die regelmäßig wiederholt werden, sondern um eine Bildmarke. Benutzungsformen, die von den wesentlichen Merkmalen der Marke abweichen, können bei der Beurteilung nicht berücksichtigt werden. Adidas konnte nicht nachweisen, dass die fragliche Marke im gesamten Gebiet der Union benutzt worden sei und infolge ihrer Benutzung in diesem Gebiet Unterscheidungskraft erlangt habe. Aufgrund dessen wurde die Nichtigkeit der Unionsmarke bestätigt.

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14. Mai 2019 Kommentar

Top-Level-Domain wird mitgelesen: Micro Electronics erkämpft micro.center

Mann wählt unter verschiedenen Top-Level-Domains aus
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 11.04.2019, National Arbitration Forum No. FA1902001829812

Die Entscheidung eines Panelisten des National Arbitration Forums macht wieder einmal deutlich, dass die Top-Level-Domain nicht außer Acht gelassen werden kann, wenn es um die Frage geht, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Im Streit um die Domain „micro.center“ bekam Micro Electronics Recht, der Gegner hatte argumentiert, dass Top-Level-Domain und Second-Level-Domain sondiert betrachtet werden müssten.

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08. Januar 2019

beauty for less: Anforderungen an den konkreten Produktbezug für die Erschöpfung des Rechts an der Marke

Pappkarton mit Füllmaterial
Urteil des BGH vom 28.06.2018, Az.: I ZR 221/16

a) Verwendet ein Wiederverkäufer eine Mehrzahl von Marken auf dem Versandkarton, in dem sich Produkte befinden, die nicht mit einer dieser Marken gekennzeichnet sind, so liegt der für die Erschöpfung des Rechts an diesen Marken erforderliche konkrete Produktbezug vor, wenn der Verkehr angesichts des Versandkartons annimmt, der Wiederverkäufer vertreibe Produkte aller dort genannten Marken, sofern dies tatsächlich der Fall ist.

b) Für das einer Erschöpfung des Markenrechts entgegenstehende berechtigte Interesse des Markeninhabers, sich der Werbung eines Wiederverkäufers zu widersetzen, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die Form dieser Werbung in der Branche des Wiederverkäufers unüblich ist. Zu prüfen ist vielmehr, ob die konkrete Werbung die Herkunfts- oder Garantiefunktion der Marke berührt, ihre Unterscheidungskraft ausnutzt oder ihren Ruf beeinträchtigt.

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26. Juni 2018

Nachrichtenportal Tagesumschau verletzt Kennzeichenrechte der Tagesschau

Fernsehrstudio, mit der Nahaufnahme einer Kamera. Im HIntergrund sieht man einen Fernseher
Urteil des OLG Hamburg vom 01.03.2018, Az.: 3 U 167/15

Die Bezeichnung „Tagesumschau“ für ein Nachrichtenportal im Internet verletzt den Werktitelschutz der Nachrichtensendung „Tagesschau“. Dem Werktitel „Tagesschau“ ist laut OLG Hamburg aufgrund des hohen Bekanntheitsgrades der Fernsehsendung eine überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft beizumessen. Die Werkkategorien „Internetnachrichtenportal“ und „Nachrichtensendung“ sowie die für die beiden Angebote verwendeten Bezeichnungen „Tagesumschau“ und „Tagesschau“ weisen eine starke Ähnlichkeit auf. Deshalb besteht bezüglich der Titel nach Ansicht des Gerichts Verwechslungsgefahr. Infolgedessen könne der Verkehr eine Verbindung zwischen der „Tagesumschau“ und der „Tagesschau“ annehmen.

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19. Februar 2018

Wortmarke „Pippi Langstrumpf“ besitzt für Beherbergungsdienstleistungen Unterscheidungskraft

Illustration von Pippi Langstrumpf und ihrem Pferd "Kleiner Onkel"
Beschluss des BGH vom 17.10.2017, Az.: I ZB 97/16

Der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" fehlt für die Dienstleistungen der Klasse 42 "Beherbergung von Gästen" nicht jegliche Unterscheidungskraft. Etwaige inhaltliche Zuschreibungen, die der Verkehr von der Romanfigur auf unter ihrem Namen angebotene Beherbergungsdienstleistungen übertragen mag, begründen allenfalls einen beschreibenden Anklang der angegriffenen Marke, beseitigen jedoch nicht ihre Eignung, als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der betroffenen Dienstleistung zu wirken.

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