Inhalte mit dem Schlagwort „Unterscheidungskraft“

28. Juni 2012

IGLO vs. IGLOTEX

Beschluss des BPatG vom 15.06.2012, Az.: 25 W (pat) 92/09 Zwischen den Marken IGLO und IGLOTEX besteht Verwechslungsgefahr, da beide Marken einen ähnlichen Produktkreis an Tiefkühlkost anbieten und dasselbe Wort - IGLO - enthalten. Aufgrund ihres Bekanntheitsgrades kommt der Marke IGLO eine größere Schutzbedürftigkeit zu, da sie eine erheblich gesteigerte Kennzeichnungskraft besitzt. Die Verwechslungsgefahr wird auch nicht durch die graphische Gestaltung von "IGLOTEX" beseitigt.
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28. Juni 2012

ZAPPA

Urteil des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 135/10 a) Eine Gemeinschaftsmarke (hier: ZAPPA), die aus dem Nachnamen einer bekannten Person (hier des Musikers Frank Zappa) besteht, wird durch die Verwendung eines Domainnamens, der aus dem Namen dieser Person und der Top-Level-Domain gebildet ist (hier: zappa.com), nicht rechtserhaltend im Sinne von Art. 15 Abs. 1 GMV benutzt, wenn der Verkehr diesem Domainnamen nur den beschreibenden Hinweis entnimmt, dass auf der so bezeichneten Internetseite Informationen über Werk und Leben der Person zu finden sind, und diese Erwartung auch dem Inhalt der Internetseite entspricht.

b) Wird eine Gemeinschaftsmarke (hier: ZAPPA) in einer von der Eintragung abweichenden Form benutzt (hier: ZAPPA Records), liegt eine Benutzung im Sinne von Art. 15 Abs. 2 Buchst. a GMV, durch die die Unterscheidungskraft der Marke unbeeinflusst bleibt, nicht vor, wenn das angesprochene Publikum nur in der abgewandelten Form eine kennzeichenmäßige Verwendung (hier: "ZAPPA Records" als Hinweis auf eine Gesellschaft zur Produktion von Musikaufnahmen) sieht.
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13. Juni 2012

„Travel Collection“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 21.05.2012, Az.: 26 W (pat) 510/12 Mangels Unterscheidungskraft ist die Wort-/Bildmarke "Travel Collection" für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht eintragungsfähig. Die Bezeichnung "Travel Collection" bringt rein beschreibend zum Ausdruck, dass es sich dabei um Waren aus einer Kollektion handelt, die für Reisezwecke geeignet sind, wie Koffer, Reisebedarfsartikel oder Bekleidungsstücke. Dies kann auch nicht durch die graphische Gestaltung beseitigt werden, sondern verstärkt den rein beschreibenden Charakter zusätzlich.
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25. Mai 2012

Endgültig kein Markenschutz für Lindt-Goldhasen

Urteil des EuGH vom 24.05.2012, Az.: C-98/11 P

Dem Lindt-Goldhasen - Kombination aus sitzendem Hasen mit umhüllter Goldfolie und einem roten Pliseeband mit angehängtem Glöckchen – kommt keine Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen zu. Auch hat der Goldhase im gesamten Unionsgebiet keine Unterscheidungskraft infolge Benutzung erlangt. Damit wurde dem Lindt-Goldhasen nun endgültig der Markenschutz versagt.
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21. Mai 2012

„Gummibärchen“

Beschluss des BPatG vom 25.04.2012, Az.: 25 W (pat) 531/11 Der Wortmarke "Gummibärchen" fehlt jegliche Unterscheidungskraft für Waren, die entweder zur Zubereitung ebensolcher dienen können oder Gummibärchen als dekorativen oder integralen Bestandteil haben können.
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11. Mai 2012

WÜRZKOMPASS als Marke für Lebensmittel nicht unterscheidungskräftig

Beschluss des BPatG vom 19.04.2012, Az.: 25 W (pat) 74/11 Der Marke WÜRZKOMPASS fehlt für Lebensmittel (Klassen 29 und 30) sowie Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen (Klasse 43) jegliche Unterscheidungskraft. Der Begriff Würze ist in „Würz“ ohne weiteres erkennbar und bezeichnet einen durch Würze hervorgerufenen Geschmack. Der Begriff Kompass wird als Leitfaden oder Orientierungshilfe verstanden. Für die Beherbergung von Gästen angebotene Unterbringungsleistung ist hingegen kein beschreibender oder eng beschreibender Sachhinweis erkennbar, so dass die Marke hierfür einzutragen war.
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23. April 2012

„fashion.de“

Beschluss des BPatG vom 18.01.2012, Az.: 29 W (pat) 525/10 Das Zeichen "fashion.de" ist für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht eintragungsfähig. "fashion.de" wird von den Verkehrskreisen als ein Sachhinweis auf eine deutsche Internetadresse verstanden, die zeitgemäße modische Waren oder modebezogene Dienstleistungen bzw. Informationen anbietet. Daher hat das Wortzeichen einen rein beschreibender Charakter. Die Top Level Domain .DE kann eine Unterscheidungskraft nicht begründen.
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26. März 2012

„RECHNET MIT ALLEM“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 29.02.2012, Az.: 29 W (pat) 538/10 Dem Slogan "RECHNET MIT ALLEM" fehlt jegliche Unterscheidungskraft. Aus dem Zeichen lässt sich kein Hinweis auf die Herkunft der angebotenen Dienstleistung entnehmen. Vielmehr hat "RECHNET MIT ALLEM" allein beschreibenden Charakter und bezieht sich auf die Eigenschaften des Dienstleisters.
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29. Februar 2012

„Fast Technology“

Beschluss des BPatG vom 17.01.2012, Az.: 33 W (pat) 558/10 Die Wortmarke „Fast Technology“ ist nicht eintragungsfähig. Zum einen ist das Zeichen aus Sicht des angesprochenen Verkehrs lediglich beschreibend, da es im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren auf die Ermöglichung einer schnellen Produktion mittels der Waren hinweist. Zum anderen ist das Zeichen nicht unterscheidungskräftig, da bei beschreibenden Angaben kein Anhaltspukt dafür besteht, dass der Verkehr diese als Unterscheidungsmittel versteht.
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21. Februar 2012

„BIOFUN“

Beschluss des BPatG vom 10.01.2012, Az.: 27 W (pat) 168/10

Der angemeldeten Wortmarke "BIOFUN" fehlt nicht jegliche Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen. Auch wenn das hier angesprochene Publikum die Marke im Sinn von „Biospaß“ ohne weiteres übersetzen kann, vermag der Senat dieser Bedeutung bei der gebotenen Gesamtbetrachtung des Zeichens keinen hinreichend klaren beschreibenden Hinweis auf die beanspruchten Waren zu entnehmen. Der gegenteiligen Auffassung der Markenstelle liegt eine analysierende Betrachtungsweise zugrunde, die der Verbraucher in der Regel nicht vornimmt.
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