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Inhalte mit dem Schlagwort „Unterscheidungskraft“
04. November 2010 Beschluss des BPatG vom 19.10.2010, Az.: 25 w (pat) 200/09 Das Kennzeichen "Kaffeerösterei Freiburg" ist als Marke nicht schutzfähig, da ihm das Schutzhindernis aus § 8 Abs. 2 MarkenG entgegensteht. Denn "Kaffeerösterei Freiburg" weise nur beschreibend darauf hin, dass es sich bei den beanspruchten Waren und Dienstleistungen um solche handele, die in einer Kaffeerösterei in Freiburg hergestellt werden. Die notwendige unterscheidungsfähige Sachangabe mit Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen fehle aber gerade.
Weiterlesen 03. November 2010 Beschluss des BPatG vom 22.06.2010, Az.: 24 W (pat) 57/09
Die Bezeichnung "webadvocat" ist für den Bereich der Rechtsberatung und Rechtsvertretung nicht als Marke eintragungsfähig, da ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Der Durchschnittsverbraucher wird darunter einen "Web- / Internetanwalt", also einen Rechtsanwalt, der seine Tätigkeit mit Hilfe des bzw. über das Internet erbringt verstehen und keinen Bezug zu einem bestimmten Unternehmen herstellen.
Weiterlesen 11. Oktober 2010 Beschluss des BPatG vom 14.07.2010, Az.: 26 W (pat) 110/09
Für die Eintragung als Marke ist es unerheblich, dass die Wortfolge „WER KENNT WEN“ sowohl Werbeslogan, als auch Marke ist. Sie ist eine originelle und prägnante Bezeichnung, die dem Verkehr keine sachbeschreibende Bedeutung nahe legt, sondern einen Hinweis auf die Herkunft der Waren darstellt. Folglich verfügt die Marke auch über genug Unterscheidungskraft und kann somit eingetragen werden.
Weiterlesen 05. Oktober 2010 Beschluss des BPatG vom 22.07.2010, Az:: 25 W (pat) 231/09
Die Eintragung der Wortfolge „Comfort Fit“ als Marke für Windeln scheitert daran, dass sie vom Verkehr lediglich warenbeschreibend wahrgenommen werde. Der Verbraucher assoziiere damit Tragekomfort, wohingegen eine hinreichende Unterscheidungskraft fehle. Folglich scheide die Eintragung als Marke aus.
Weiterlesen 13. September 2010 Beschluss des BPatG vom 20.07.2010, Az.: 33 W (pat) 65/09
Der Werbeslogan "KEEP THE CHANGE" ist als Marke für Dienstleistungen im Finanzwesen und Bankgeschäft eintragungsfähig. Die erforderliche Unterscheidungskraft liegt vor, da die Wortfolge zwar einen Ausdruck des englischen Grundwortschatzes darstellt, aber hinsichtlich der angemeldeten Dienstleistungen nicht rein beschreibend sondern vielmehr interpretationsbedürftig und -fähig ist.
Weiterlesen 07. September 2010 Beschluss des BGH vom 01.07.2010, Az.: I ZB 35/09
Längere Wortfolgen entbehren in der Regel jeglicher Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN
Der Sinn: Jeder weiß WAS wann zu tun ist und was NICHT zu tun ist
Der Nutzen: Alle tun das RICHTIGE zur richtigen Zeit
Weiterlesen 07. September 2010 Beschluss des BPatG vom 16.12.2008, Az.: 27 W (pat) 97/08
Das Zeichen "infra" besitzt trotz seiner lateinischen Bedeutung "unterhalb" eine durchschnittliche Unterscheidungskraft und kann damit als Marke im Bereich vom Computertechnologien verwendet werden. Das fremde Zeichen "infra|enterprise" erhält dagegen durch das Suffix "enterprise" keine weitergehende Unterscheidungskraft um sich von „infra“ abzugrenzen. "infra|enterprise" kann damit gegenüber "infra" als selbstständige Marke nicht bestehen.
Weiterlesen 06. September 2010 Beschluss des BPatG vom 13.07.2010, Az.: 27 W (pat) 188/09
Die Marke "Klassik4Kids" ist aufgrund fehlender Unterscheidungskraft nicht für die Bereiche Tonträger eintragungsfähig. Der normal informierte Durchschnittsverbraucher wird den Begriffsinhalt nicht als Marke sondern lediglich als beschreibenden Hinweis "Klassik für Kinder" auf das Thema und die Zielgruppe der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen verstehen.
Weiterlesen 27. August 2010 Beschluss des BPatG vom 21.06.2010, Az.: 27 W (pat) 184/09
Trotz seines klaren Bedeutungsgehaltes ist die Wort-/Bildmarke "ANONVIOLENTWORLD" wegen ihrer graphischen Ausgestaltung unterscheidungskräftig genug, um markenfähig zu sein. Die konkrete Farbgestaltung in zwei unterschiedlichen Blautönen mit einer vorangestellten Erdkugel ist noch hinreichend eigentümlich, um ein betriebliches Unterscheidungsmittel darzustellen.
Weiterlesen 23. August 2010 Beschluss des BPatG vom 03.05.2010, Az.: 27 W (pat) 173/09
Die Bezeichnung "mobiLotto" ist für die Bereiche Computerprogramme, Unterhaltung und Werbung nicht als Marke eintragbar. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG kommt ihr die erforderliche Unterscheidungskraft nicht zu, da der Durchschnittsverbraucher davon ausgeht, dass es sich dabei um ein mobiles Glücksspiel handelt und nicht um die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens.
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