Inhalte mit dem Schlagwort „Unterscheidungskraft“

17. Dezember 2009

Kein „WEIHNACHTS-ZAUBER“ bei Lindt

Beschluss des BPatG vom 29.10.2009, Az.: 25 W (pat) 72/09

Das Bundespatentgericht entschied, dass die Wortmarke "WEIHNACHTS-ZAUBER", welche in erster Linie die besondere Ausstrahlung und Atmosphäre von Weihnachtsmärkten beschreibt, mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig ist. Der Bestandteil "WEIHNACHTS" weist einen engen Bezug zu Schokoladenwaren mit weihnachtstypischen Geschmacksrichtungen auf. Die Verbindung mit dem Bestandteil "ZAUBER" stellt laut BPatG lediglich eine werbeübliche Anpreisung, und damit keine Wortneuschöpfung, dar.
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16. Dezember 2009

„SEEWEISSE“ vs. „Schneeweiße“

Beschluss des BPatG vom 27.11.2009, Az.: 26 w (pat) 108/08 In einem Verfahren vor dem BPatG legten die Inhaber der Marke "Schneeweiße" gegen die ebenfalls für Biere, Biermischgetränke, etc. eingetragene Marke "SEEWEISSE" Beschwerde ein, da sie der Ansicht waren, dass sich die beiden Marken nicht ausreichend voneinander unterscheiden würden. Als Begründung wurde insbesondere angeführt, dass diese Getränke vorwiegend mündlich bestellt würden und sowohl in Gaststätten, als auch in Getränkemärkten häufig ungünstige Übermittlungsbedingungen herrschen, was schnell zu einer Verwechslung führen könnte. Diese Ansicht teilte das BPatG jedoch nicht und stellte vielmehr darauf ab, dass bei korrekter Aussprache beide Begriffe von einander zu unterscheiden sind und es folglich nicht an der Unterscheidungskraft fehlt.
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11. Dezember 2009

Unicum aus der Mode gekommen

Beschluss des BPatG vom 07.12.2009, Az.: 30 W (pat) 67/08 Die Marke "Unicum" besitzt genug Unterscheidungskraft um das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zu überwinden.
Im Mode-Bereich jedoch ist die wörtliche und klangliche Distanz zum gebräuchlichen Begriff "Unikum" zu gering als dass eine eigene Unterscheidungskraft vorhanden wäre.
Für diese Klassen hat die Marke "Unicum" daher keinen weiteren Bestand.
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04. Dezember 2009

„Schlank und Fit“ hat keinen Erfolg!

Beschluss des BPatG vom 26.08.2009, Az.: 25 W (pat) 107/09

Die Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung der Marke "Schlank und Fit" hatte mangels hinreichender Unterscheidungskraft in der Sache keinen Erfolg. Auch in Zukunft ist daher nicht mit einer Marke "Schlank und Fit" für Tees und ähnliche Produkte zu rechnen, da der angesprochene Verbraucherkreis unter der Bezeichnung nicht etwa eine betriebliche Herkunftskennzeichnung versteht, sondern vielmehr eine werbemäßige Herausstellung der entsprechenden Produkteigenschaft vermuten wird. Darüber hinaus kann auch keine Eintragung deshalb erfolgen, weil bereits vergleichbare Marken eingetragen wurden - es kommt nicht auf Voreintragungen an.
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04. Dezember 2009

Auch in Zukunft kein „Cannabis“-Bier

Urteil des EuG vom 19.11.2009, Az.: T-234/06

Das EuG entschied, dass die Wortmarke CANNABIS als lediglich beschreibendes Zeichen nicht eintragungsfähig ist. Die für die Waren Bier, Wein, Likör usw. begehrte Eintragung wurde verweigert, weil nach Auffassung des Gerichts dem Zeichen CANNABIS aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers ein beschreibender Charakter im Hinblick auf die betroffenden Waren zukomme, da Hanf bzw. Cannabis mit geringem THC-Gehalt tatsächlich zur Zubereitung der Waren verwendet werde. Dadurch werde das Zeichen zu einem beschreibenden Zeichen, das nicht die für die Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft aufweist.
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02. Dezember 2009

Ist „flow“ gleich „FlowNow“? – Unterscheidungskraft von Marken

Beschluss des BPatG vom 25.05.2009, Az.: 27 W (pat) 55/09

Das Bundespatentgericht (BPatG) hat entschieden, dass der Zusatz des Wortes "Now" in der Marke "FlowNow" genügend Unterscheidungskraft zu der Marke "flow" aufweist. Die Inhaberin der Marke "flow" begehrte durch Klage die Löschung der Marke "FlowNow" mit der Begründung, dass eine unmittelbare Verwechlsungsgefahr zwischen den beiden Marken bestehe. In seinem Beschluss sah das BPatG dies mangels Verwechslungsgefahr der Vergleichsmarken anders. Die Löschung einer Marke ist zu vollziehen, wenn zwischen beiden Zeichen hinsichtlich Waren und Zeichen eine so große Identiät oder Ähnlichkeit besteht, dass die Gefahr einer Verwechslung oder die Gefahr, dass die Marken miteinander gedanklich in Verbindung gebracht werden, besteht.

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20. November 2009

Keine „Kids Kiosk“ Marke

Beschluss des BPatG vom 25.08.2009, Az.: 25 W (pat) 120/09

Das Bundespatentgericht entschied, dass der Bezeichnung "Kids Kiosk" mangels Unterscheidungskraft kein Markenschutz zukommen kann. Nach der Betrachtungsweise des Verkehrskreises werde die Bezeichnung "Kids Kiosk" lediglich als eine Bezeichnung für eine Verkaufsstätte aufgefasst, nicht aber als herkunftsbezogenen Hinweis für die mit der angestrebten Markeneintragung beanspruchten Waren.
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12. November 2009

Markenanmeldung „Das Beste für die Frau“ zurückgewiesen

Beschluss des BPatG vom 10.8.2009, Az.: 27 W (pat) 192/09

"Das Beste für die Frau" ist mangels Unterscheidungskraft nicht als Kennzeichnung für Druckereierzeugnisse und Verlagserzeugnisse (insbesondere Magazine, Zeitschriften,...) geeignet, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
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14. Oktober 2009

Spitze und abgerundete Schultüten: Positionsmarke nicht unterscheidungskräftig

Beschluss des BPatG vom 26.06.2009, Az.: 29 W (pat) 19/08

Für die Positionierung einer Positionsmarke kann grundsätzlich Markenschutz begehrt werden. Die Positionierung von andersfarbigen Abschlussstücken am unteren Ende von Schul- und Zuckertüten ist sehr gebräuchlich und kann daher keine Ursprungsidentität oder Herkunftsfunktion garantieren. Auch die Ausgestaltung als abgerundetes Abschlussstück tritt für den Verbraucher auf Anhieb nicht deutlich hervor. Die Marke weist daher nicht die erforderliche Unterscheidungskraft auf.
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13. Oktober 2009

Eintragbarkeit beschreibender Markennamen

Beschluss des BPatG vom 21.07.2009, Az.: 27 W (pat) 155/09 Markennamen fehlt die nach § 8 Abs. 2, Nr. 1 MarkenG notwendige Unterscheidungskraft insbesondere, wenn diese lediglich einen beschreibenden Charakter haben und daher für einen aufmerksamen Abnehmer nicht ersichtlich ist, dass die Ware von einem bestimmten Unternehmen stammt.
Dies gilt auch für bislang nicht beschreibend verwendete Worte und Neukreationen, sofern deren Wortbausteien selbst schutzunfähig sind.
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