Inhalte mit dem Schlagwort „Unterscheidungskraft“

10. August 2016

Wortmarke „Oui“ besitzt hinreichende Unterscheidungskraft

Markengesetz mit farblicher Markierung
Beschluss des BGH vom 31.05.2016, Az.: I ZB 39/15

1. Der anpreisende Sinn einer Bezeichnung schließt deren Eignung, als Herkunftshinweis zu wirken, nur dann aus, wenn der Verkehr die Bezeichnung ausschließlich als werbliche Anpreisung versteht.

2. Auf Beispiele, in denen das Markenwort (hier: "OUI") nicht in Alleinstellung, sondern stets im Zusammenhang mit anderen Worten benutzt wird, aus denen sich seine werbliche Bedeutung erschließt (hier: Bezugnahme auf Frankreich oder französische Produkte, "sagen sie oui zu ..."), kann die Annahme einer allgemeinen Werbeaussage des Markenwortes ohne jegliche Unterscheidungskraft nicht gestützt werden.

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12. Juli 2016

„Du bist, was du erlebst.“ kann nicht als Marke eingetragen werden

Eine Hand hält ein Megaphon vor einer Tafel
Urteil des EuG vom 31.05.2016, Az.: T-301/15

Das Wortzeichen „Du bist, was du erlebst.“ stellt einen grammatikalisch korrekten Satz dar, der keine sprachlich unüblichen Bestandteile enthält und bei den angesprochenen Verkehrskreisen keinen Denkprozess auslöst. Damit erschöpft sich die Funktion des Slogans in seiner rein anpreisenden Botschaft. Er soll den Verbraucher zum Konsum auffordern und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft einer Ware oder Dienstleistung dienen. Damit fehlt dem Zeichen die Unterscheidungskraft, es kann nicht als Marke eingetragen werden.

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17. Juni 2016

Kein Wettbewerbsverstoß durch vergleichende Werbung bei eBay

Wettbewerbsrecht - Paragraph - Ordner
Urteil des LG München I vom 06.05.2016, Az.: 17 HKO 21868/15

Wirbt ein Verkäufer in der Angebotszeile einer eBay-Auktion mit dem Umstand, dass es sich bei dem angebotenen Artikel (hier: Antifalten-Gesichtspads) ausdrücklich nicht um ein bestimmtes Konkurrenzprodukt handelt und benennt das Konkurrenzprodukt zu diesem Zwecke, so begründet diese Form vergleichender Werbung keinen Wettbewerbsverstoß gemäß § Abs. 2 Nr. 4 UWG. Eine insoweit erforderliche Rufbeeinträchtigung scheidet mangels Vorliegen einer Herabsetzung des Vergleichsproduktes aus. Da es dem Werbenden im Rahmen der vergleichenden Werbung gerade auf eine Abgrenzung zum Produkt des Mitbewerbers ankommt, liegt in einem solchen Fall auch keine Wettbewerbsverletzung durch unlautere Rufausbeutung vor.

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19. Februar 2016 Kommentar

BGH bejaht im Grundsatz Werktitelschutz für Internet-Domains und Apps

Tablet mit Wetter-App und zwei Händen.
Kommentar zum Urteil des BGH vom 28.01.2016, Az.: I ZR 202/14

Immer häufiger finden sich Online-Shops und Dienstleistungen, die bislang vornehmlich über das „stationäre“ Web erreichbar waren, nunmehr auch im mobilen Internet und dort als Smartphone Applikation wieder. Die Betreiber der Domains haben dabei regelmäßig ein Interesse, unter dem Namen ihrer Domain auch im Bereich der Apps gefunden zu werden. Aufgrund der Vielzahl der mittlerweile existierenden Apps kann es passieren, dass der eigene Name bereits als App-Name existiert. Der Bundesgerichtshof hatte in einem solchen Fall über den Schutz und die Reichweite von Domainnamen und den Namen von Apps zu entscheiden.

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04. Februar 2016

Zum Umfang des Bekanntheitsschutzes einer Schokoriegel-Marke

Schokoriegel vor blauem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 17.09.2015, Az.: 6 U 148/14

Besteht zwischen einer bekannten Marke für Schokoladenriegel und einem angegriffenen Zeichen nur ein geringer Grad an Zeichenähnlichkeit, so kann der Bekanntheitsschutz der Gemeinschaftsmarke dennoch eröffnet sein, wenn Warenidentität vorliegt und eine Ausnutzung der Unterscheidungskraft und Wertschätzung dieser Marke aufgrund des hohen Maßes ihrer Bekanntheit und Kennzeichnungskraft naheliegt. Der Bekanntheitsschutz der Gemeinschaftsmarke besteht auch dann, wenn der erforderliche Bekanntheitsgrad nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erreicht wird. Der Bekanntheitsschutz ist dann jedoch auf dieses Gebiet beschränkt.

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25. Januar 2016

Wortkombination „Air Solution“ kann für Desinfektionsmittel nicht als Marke eingetragen werden

Graue Hand fängt blauen Wassertropfen auf.
Urteil des BPatG vom 16.12.2015, Az.: 25 W (pat) 15/13

Die Bezeichnung „Air Solution“, die aus den Worten „Air“ und „Solution“ besteht, ist für die Waren Desinfektionsmittel, Lüftungsgeräte und Luftreinigung beschreibend. Die Wortkombination wird vom angesprochenen Verkehrskreis ohne Weiteres als Luft-/Klimalösung bzw. Luft-/Klimalösungskonzept verstanden, insbesondere bedarf es weder einer analysierenden Betrachtungsweise noch eines vertieften Nachdenkens, um den sachlichen Bezug zwischen der Bezeichnung und den Produkten zu erkennen.

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20. Januar 2016

Markenmäßige Benutzung eines Zeichens mit beschreibendem Anklang

Küchengeräte - MIxer mit Schneebesenaufsatz und Gefäßen auf weißem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 29.10.2015, Az.: 6 U 96/15

Unter der Bezeichnung „MultiStar“ versteht der Verkehr grundsätzlich ein Mehrfach-Spitzenprodukt, der Begriff hat also für Küchengeräte keinen glatt beschreibenden Inhalt. Vielmehr ist das Zeichen, sofern es von den auf der Verpackung eines Küchengeräts aufgelisteten Sachaussagen abgesetzt und graphisch hervorgehoben wird, als Herkunftshinweis geeignet und kann daher markenmäßig verwendet werden. In Verbindung mit einem weiteren Zeichen kann das Zeichen insbesondere als Zweitmarke dienen.

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17. Dezember 2015

„Impulse“ ist als Marke für Farben und Lacke eintragungsfähig

Farbdosen mit verschiedenen Farben, die aus den Dosen spritzen, darunter Gelb, Rot, Blau und Grün
Beschluss des BPatG vom 19.11.2015, Az.: 25 W (pat) 521/13

Die Bezeichnung „Impulse“ ist im Hinblick auf Farben und Lacke nicht beschreibend im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Zwar besteht die Möglichkeit, dass von Farben Impulse auf Menschen ausgehen, dass die Bezeichnung jedoch gerade auf diese Wirkung anspielt, liegt nicht nahe und es bedarf erst mehrerer gedanklicher Schritte um zu einer solchen Bedeutung zu gelangen. Ferner stellt das Wort „Impulse“ im Inland keine gebräuchliche Werbeaussage dar, weil sich die Werbung mit dem Wort „Impulse“ zumindest in Alleinstellung nicht nachweisen lässt. Die Bezeichnung kann somit als Marke eingetragen werden.

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15. Dezember 2015

Die Wappenumrisse des FC Barcelona sind als Marke nicht eintragungsfähig

Beispielhaftes Logo eines Fußballclubs, blaues Emblem auf dem ein Fusball zu sehen ist, so wie die Jahreszahl "1874" und der Schriftzug "Soccer Club"
Pressemitteilung Nr. 144/15 zum Urteil des EuG vom 10.12.2015, Az.: T-615/14

Ein Bildzeichen, das aus den Umrissen des Wappens des FC Barcelona besteht, kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden, da es keine hervorstechenden Elemente enthält. Damit ist es demnach nicht als Herkunftshinweis geeignet. Ferner werden Wappen im Geschäftsleben regelmäßig lediglich als Dekoration verwendet, ihnen kommt daher grundsätzlich keine markenrechtliche Funktion zu.

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14. Dezember 2015

Wortzeichen „AppOtheke“ kann nicht markenrechtlich geschützt werden

Apotheken-App für Smartphones
Beschluss des BPatG vom 09.02.2015, Az.: 27 W (pat) 73/14

Das Wortzeichen „AppOtheke“ kann nicht als Marke geschützt werden, da es eine Sachaussage darstellt und somit den Anforderungen an die Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht genügt. Daran ändert auch die Schreibweise nichts, da das Wort klangmäßig mit dem Begriff „Apotheke“ übereinstimmt, das Doppel-p vom angesprochenen Verkehrskreis als Schreibfehler verstanden wird und die Verwendung von Klein- oder Großbuchstaben bei der Beurteilung einer Wortmarke irrelevant ist.

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