Inhalte mit dem Schlagwort „Unterscheidungskraft“

28. Januar 2015

„Mir reicht‘s. Ich geh schaukeln.“ nicht als Marke eintragungsfähig

Schwarzes R mit schwarzer Umrandung.
Beschluss des Bundespatentgerichts vom 01.07.2014, Az.: 27 W (pat) 521/14

Der Wortfolge „Mir reicht’s. ich geh schaukeln.“ fehlt die für eine Eintragung als Marke notwendige Unterscheidungskraft. Das angesprochene Publikum würde die Wortfolge lediglich als „Fun-Spruch“ wahrnehmen, nicht jedoch als Herkunftshinweis der Kleidung. Auch eine Anbringung der Marke auf einem Etikett auf der Innenseite der Kleidung würde keine Unterscheidungskraft begründen.

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19. Januar 2015

fluege.de gegen flüge.de

Flugzeug steht während eines Sonnenuntergangs am Flughafen.
Urteil des OLG Dresden vom 25.03.2014, Az.: 14 U 1364/13

Der Betreiber der Internetdomain "fluege.de" kann gegen den Betreiber der Domain "flüge.de" weder marken- noch wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend machen. Der Domainname "fluege.de" genießt keinen Schutz als Unternehmenskennzeichen, da er wegen seines rein beschreibenden Charakters nicht kennzeichenmäßig verwendet wird und es sowohl an der Unterscheidungskraft als auch an einer Verkehrsgeltung fehlt. Für letzteres reicht eine gewisse Bekanntheit gerade nicht aus. Auch besteht mangels Unterscheidungskraft kein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz. Eine gezielte Behinderung ist ebenfalls nicht anzunehmen.

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07. Januar 2015

DüsseldorfCongress

Die Skyline von Düsseldorf und dem Rhein am Abend.
Beschluss des BGH vom 15.05.2014, Az.: I ZB 29/13

a) Bei der Beurteilung des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bestehen keine unterschiedlichen Maßstäbe für Waren- und Dienstleistungsmarken.

b) Hat sich in einer Branche die Kennzeichnungsgewohnheit herausgebildet, Unternehmen mit dem Namen einer Region und dem Unternehmensgegenstand zu bezeichnen, kann dies dazu führen, dass der Verkehr derartige Bezeichnungen auch als Produktkennzeichen ansieht.

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05. Januar 2015

Verfall einer Marke durch Wandel zur gebräuchlichen Bezeichnung

Kornspitz liegt auf Samen.
Urteil des EuGH vom 06.03.2014, Az.: C-409/12

Eine Marke (hier: KORNSPITZ) kann für verfallen erklärt werden, wenn sie aus Sicht der Endverbraucher im Zusammenhang mit einer bestimmten Ware zu einer gebräuchlichen Bezeichnung geworden ist und der Verlust der Unterscheidungskraft auf das Verhalten oder die Untätigkeit des Markeninhabers zurückzuführen ist. Dabei ist es als Untätigkeit anzusehen, wenn der Markeninhaber Maßnahmen unterlässt, die Verkäufer dahingehend zu bewegen, die Marke verstärkt für den Vertrieb der Ware zu benutzen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kommt es nicht darauf an, ob es für die betreffende Ware andere Bezeichnungen gibt, da die Marke jedenfalls ihre Unterscheidungskraft verloren hat.

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04. Dezember 2014

„LEDView“ nicht produktbeschreibend

Beschluss des BPatG vom 31.08.2011, Az.: 28 W (pat) 42/11

Dem Wortzeichen „LEDView“ fehlt es nicht an der notwendigen Unterscheidungskraft, da sich das Produkt ausschließlich an Fachpublikum richtet, welchem bekannt ist, dass die Buchstabenfolge „LED“ in der Markenbezeichnung nicht zur Produktbeschreibung dient. Ausschlaggebend ist demnach die mutmaßliche Wahrnehmung des angesprochenen Publikums.

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31. Oktober 2014

Die Anmeldung der Marke „EasyCompact“ für verschiedene elektrische Küchengeräte ist nicht möglich

Beschluss des BPatG vom 03.07.2014, Az.: 28 W (pat) 546/12

Die Anmeldung der Marke „EasyCompact“ für verschiedene elektrische Küchengeräte ist aufgrund der Freihaltebedürftigkeit nicht möglich. Grund dafür ist, dass die angemeldeten Zeichen aus zwei englischsprachigen Wörtern bestehen, die im Deutschen mit „leicht, einfach, mühelos“ und „kompakt, wenig Platz beanspruchend“ zu übersetzen sind. Der Verkehrskreis fasst das Zeichen folglich ohne weiteres Nachdenken und ohne analysierende Betrachtungsweise als Beschreibung der Beschaffenheit der Ware auf. Vor diesem Hintergrund fehlt der Marke aufgrund ihres Aussagegehalts zusätzlich die Unterscheidungskraft, da ein Herkunftshinweis somit nicht ersichtlich ist.

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17. Oktober 2014

Keine Unterscheidungskraft bei Wort-/Bildzeichen „der-Alltagshelfer“

Beschluss des BPatG vom 20.05.2014, Az.: 29 W (pat) 121/11

Das Wort-/Bildzeichen „der-Alltagshelfer“ kann nicht als Marke eingetragen werden, weil es dem Zeichen in seiner Gesamtheit an Unterscheidungskraft fehlt. Da die Wortelemente als rein beschreibend und die grafischen Elemente nicht charakteristisch hervortretend gestaltet sind, verstehen die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen nicht als betrieblichen Herkunftshinweis.

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21. August 2014

„Ab in den Urlaub“ ist nicht als Marke eintragungsfähig

Urteil des EuG vom 24.06.2014, Az.: T-273/12

Die Wortfolge "Ab in den Urlaub" kann nicht als Marke eingetragen werden, da sie keine Unterscheidungskraft besitzt. Der Werbeslogan weist keine sprachliche, grammatikalische oder syntaktische Besonderheit auf und ist rein beschreibend. Auch ein Erwerb von Unterscheidungskraft durch Benutzung der Marke konnte nicht nachgewiesen werden.

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01. Juli 2014

Eintragung von konturlosen Farbmarken

Urteil des EuGH vom 19.06.2014, Az.: C-217/13, C-218/13

Die Eintragung einer Farbe als Marke (hier: Farbe Rot "HKS 13" der Sparkassen) unterliegt grundsätzlich keinen höheren Anforderungen als andere Markenformen. Eine starre Untergrenze von 70 Prozent, ab welcher eine Verkehrsdurchsetzung der Marke festgestellt werden kann, ist nicht mit Unionsrecht vereinbar. Vielmehr muss auch der Marktanteil der Marke, wie die Dauer der Benutzung und der Werbeaufwand des Inhabers der Marke Berücksichtigung finden.

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09. Mai 2014

Zur Ausnutzung der Wertschätzung einer bekannten Marke durch „keyword advertising“

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 10.04.2014, Az.: 6 U 272/10

Die Verwendung einer bekannten Marke als Keyword für die Werbeanzeige eines Dritten - in der Weise, dass bei Eingabe der Marke in die Suchmaske bei Google eine Anzeige des Dritten erscheint, in welcher die fremde Marke selbst nicht genannt wird - stellt eine unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft und der Wertschätzung der bekannten Marke dar, wenn die unter der Marke angebotenen Waren oder Dienstleistungen durch die Anzeige in ein negatives Licht gerückt werden. Dies ist dann der Fall, wenn das Angebot des Markeninhabers aufgrund des Inhalts der Anzeige aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers als stark überteuert erscheint.

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