Inhalte mit dem Schlagwort „Unterscheidungsmittel“
„Welcome to man´s paradise“
Beschluss des BPatG vom 01.10.2008, Az.: 29 W (pat) 70/06
Die Wortfolge "Welcome to man´s paradise" wird in den meisten Fällen als sloganartiger Hinweis verstanden, aber nicht als betriebliches Unterscheidungsmittel. Nur für Waren, die ihrer Art nach unabhängig von thematischen Inhalten sind, kann die Wortfolge eingetragen werden.