NATURLICH ist zu natürlich
Beschluss des BPatG vom 08.07.2009, Az.: 28 W (pat) 154/08
Unter Unterscheidungskraft versteht man die einer Marke innewohnende, konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens im Unterschied zu solchen anderer Unternehmen wahrgenommen werden. Die Bezeichnung "NATURLICH" unterscheidet sich vom Adjektiv natürlich nur durch die fehlenden Punkte auf dem Vokal der 2. Silbe und der Schreibweise in Versalien. Eine Eintragung der Bezeichnung würde sich auch auf eine Wiedergabe in Kleinschreibung erstrecken, die keinen erkennbaren Unterschied zur glatten Beschreibung darstellen würde.
WeiterlesenUnter Unterscheidungskraft versteht man die einer Marke innewohnende, konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens im Unterschied zu solchen anderer Unternehmen wahrgenommen werden. Die Bezeichnung "NATURLICH" unterscheidet sich vom Adjektiv natürlich nur durch die fehlenden Punkte auf dem Vokal der 2. Silbe und der Schreibweise in Versalien. Eine Eintragung der Bezeichnung würde sich auch auf eine Wiedergabe in Kleinschreibung erstrecken, die keinen erkennbaren Unterschied zur glatten Beschreibung darstellen würde.