Inhalte mit dem Schlagwort „Unvereinbarkeit mit Unionsrecht“

22. Dezember 2023

EU-Mitgliedsstaat darf keine abstrakt-generellen Regelungen zu Überprüfungsverfahren auf sozialen Netzwerken erlassen

Urteil des EuGH vom 09.11.2023, Az.: C-376/22

Der EuGH hat auf die Vorlagefrage des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) entschieden, dass ein Mitgliedsstaat keine abstrakt-generellen Regelungen treffen darf, die unterschiedslos für alle Anbieter dieser Kategorie von Diensten gelten. Dadurch verstößt das nationale Recht mit der Unionsrichtlinie 2000/31/EG, konkret mit Art. 3 Abs. 4. In dem Ausgangsverfahren zwischen den in Irland ansässigen Unternehmen Google Ireland, Meta Platforms Ireland und Tik Tok und der österreichischen Kommunikationsbehörde KommAustria ging es um das 2021 in Kraft getretene Kommunikationsplattformengesetz. Nach diesem Gesetz mussten inländische sowie ausländische Kommunikationsplattformen Melde- und Überprüfungsverfahren einrichten und regelmäßige Transparenzberichte dazu veröffentlichen. Die fehlende Unterscheidung zwischen im Inland bzw. Ausland ansässigen Unternehmen würde den Grundsatz der Aufsicht des Herkunftsstaates anzweifeln. Eine solche Kontrolle durch einen anderen Mitgliedsstaat sei aber als Ausnahme möglich, was von diesem Urteil unbeeinträchtigt bleibt.

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30. April 2018

Vorratsdatenspeicherungspflicht gilt nicht für Telekommunikationsunternehmen

imaginäre Hand tippt auf einer Tastatur auf eine grüne Taste mit der Aufschrift "Vorratsdatenspeicherung"
Pressemitteilung des VG Köln zum Urteil vom 20.04.2018, Az.: 9 K 7417/17

Ein Telekommunikationsunternehmen muss Verkehrsdaten seiner Kunden nicht speichern. Auch wenn § 113a Absatz 1 i.V.m. § 311b TKG eine derartige Verpflichtung vorsieht, so scheitert diese bereits an der Unionsrechtswidrigkeit der Vorschriften. Denn es handelt sich dabei um eine Anordnung betreffend allgemeiner und unterschiedsloser Vorratsdatenspeicherung, der aber Artikel 15 Absatz 1 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und damit vorrangiges Unionsrecht entgegensteht.

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