Daten müssen nicht unverschlüsselt an Behörden übermittelt werden
Beschluss des BGH vom 26.02.2013, Az.: KVZ 57/12 Es ist einem Unternehmen nicht zumutbar, unsichere und unverschlüsselte elektronische Übertragungswege zur Übermittlung von unternehmensinternen Informationen an Behörden zu benutzen.
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