Inhalte mit dem Schlagwort „unwahr“

22. Juni 2021

„Riesigen Shitstorm geerntet“ – Meinung oder Tatsachenbehauptung?

Zwei gelbe Ortsschilder mit der Aufschrift Opinion und der Aufschrift Fact.
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 11.05.2021, Az.: 16 W 8/21

Die Antragsgegnerin veröffentlichte auf ihrer Webseite einen Beitrag in Bezug auf die Antragstellerin und schrieb darin, dass diese "einen riesigen Shitstorm geerntet" habe. Entgegen der Ansicht des LG Frankfurt a. M. handelt es sich nach Auffassung des OLG Frankfurt a. M. bei einer solchen Aussage nicht um eine zulässige Meinungsäußerung, sondern um eine unwahre Tatsachenbehauptung. Der Begriff "riesiger Shitstorm" verlange aus Sicht des durchschnittlichen Lesers mehr als nur wenige kritische Einzelstimmen. Der Antragstellerin stehe daher ein Unterlassungsanspruch zu.

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17. Dezember 2009

Rundfunksender haftet für unwahre Tatsachenbehauptung

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 24.11.2009, Az.: 7 U 76/09 In dem vom Hanseatischen OLG zu entscheidenden Fall ging es um einen Rundfunksender, der im Rahmen eines Interviews unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet hat. Zwar war ersichtlich, dass die falschen Äußerungen von einem Dritten stammten und der Sender sie sich nicht zu Eigen gemacht hatte. Es traft ihn aber dennnoch die Haftung hierfür, da er sich nicht ausreichend von den falschen Äußerungen distanziert hat.
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