Telekom unterliegt im Streit mit EWE TEL vor dem Oberlandesgericht
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat der Telekom Deutschland GmbH untersagt, im Namen der EWE TEL GmbH ohne entsprechenden Auftrag Kunden aufzusuchen und dort unwahre Behauptungen aufzustellen. Die Telekom müsse dabei für das wettbewerbswidrige Verhalten ihres Mitarbeiters einstehen. Bei einem Verstoß gegen das Urteil drohe der Telekom ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.