Inhalte mit dem Schlagwort „unwahre Tatsachenbehauptungen“

02. Mai 2022

Kein Unterlassungsanspruch bei nicht namentlicher Berichterstattung

Hände halten Zeitungen vor einem gelben Hintergrund hoch
Urteil des OLG Dresden vom 25.01.2022, Az.: 4 U 2052/21

Veröffentlichen Dritte Artikel einer Nachrichtenagentur auf ihrer Website, müssen sie nicht eigenständig nachrecherchieren, sofern es sich um eine nicht namentliche Berichterstattung handelt und die Informationen von einer anerkannten Agentur stammen. Eine namentliche Berichterstattung könne angenommen werden, wenn aufgrund von Teilinformationen ein begrenzter Bekanntenkreis den Betroffenen identifizieren könne. Im vorliegenden Fall, in dem eine Erzieherin gegen einen auf einem Newsportal veröffentlichten Artikel vorging, handelt es sich nach Ansicht des Gerichts um eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Aufgrund des verwendeten Konjunktivs könne erkannt werden, dass es sich um nicht bewiesene Umstände handele.

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01. August 2014

Lügen sind auch bei einem öffentlichen Interesse rechtswidrig

Urteil des LG Nürnberg-Fürth zum Urteil vom 14.03.2014, Az.: 11 O 1226/14

Unwahre Behauptungen dürfen nicht auf einem Internet-Portal weiterverbreitet werden. Obwohl ein öffentliches Interesse an dem auf der Webseite veröffentlichten Brief bestehe, sei die Verbreitung unzutreffender Behauptungen von der grundrechtlich geschützten Meinungs- und Pressefreiheit nicht erfasst.

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29. Juli 2014

Freigesprochener muss verdeckte Hinweise auf Begehung des angeklagten Verbrechens nicht hinnehmen

Urteil des OLG Köln vom 27.05.2014, Az.: 15 U 3/14

Es verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht, wenn unwahre und herabsetzende Tatsachenbehauptungen bezüglich des angeklagten Verbrechens eines Freigesprochenen verbreitet werden. Dies gilt auch dann, wenn dies indirekt und ohne genaue Bezeichnung geschieht, da die Erkennbarkeit nicht nur aus einer namentlichen Nennung, sondern auch durch individualisierte Umstände gegeben sein kann.

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22. Juli 2014

Haftungsprivilegierung als Host-Provider gilt auch für Unterlassungsansprüche

Urteil des KG Berlin vom 16.04.2013, Az.: 5 U 63/12

Der Betreiber der Hotelbewertungs-Website „HolidayCheck.com“ haftet nicht uneingeschränkt für unwahre und rufschädigende Behauptungen von Nutzern, da er die dort getätigten Bewertungen nicht vorher auf rechtsverletzende Einträge überprüfen muss. Insoweit findet die Haftungsprivilegierung für Host-Provider auch auf Unterlassungsansprüche Anwendung, selbst wenn der Diensteanbieter ein ausländisches Unternehmen ist. Der Einsatz von Wortfiltern zum Auffinden rechtsverletzender Einträge kann nicht dazu führen, dass der Diensteanbieter das Haftungsprivileg verliert.

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