Inhalte mit dem Schlagwort „Unzulässige Klauseln in AGB“

26. Oktober 2009

Doppelte Schriftformklauseln in AGB unwirksam

Beschluss des OLG Rostock vom 19.05.2009, Az.: 3 U 16/09

In AGBs enthaltene doppelte Schriftformklauseln, die die Schriftform nicht nur für Vertragsveränderungen sondern auch für Änderungen der Schriftform an sich vorschreibt, sind unwirksam. Sie erwecken zu Unrecht den Eindruck, dass sie nicht durch eine die Schriftform nicht eingehaltene Vereinbarung abbedungen werden können. Das verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs der Individualabrede, da diese doppelte Schriftformklauseln dazu dienen, Individualvereinbarungen zu unterlaufen.
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07. Oktober 2009

Einbeziehung der AGB von Internet-by-Call-Anbietern

Urteil des AG Meldorf vom 15.09.2009, Az.: 87 C 554/09 Anbieter von anmeldefreien Internet-by-Call-Verbindungen müssen ihre AGB so Kund geben, dass der Kunde die Möglichkeit hat auch ohne Internet von den AGB Kenntnis zu nehmen. Ist außerdem bei einer solchen Internet-by-Call-Verbindung nicht ausdrücklich ein bestimmter Preis vereinbart worden, ist die übliche Vergütung von momentan 1 Cent/min zu entrichten.
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17. September 2009

Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag

Pressemitteilung des BGH vom 16.09.2009, Az.: VIII ZR 243/08

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Käufer nach Rücktritt von einem Kaufvertrag über ein Fahrzeug Wertersatz für die erfolgte Nutzung zu leisten hat.
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09. September 2009

Widerruf darf ausschließlich in Textform erfolgen

Urteil des OLG Hamm vom 02.07.2009, Az.: 4 U 43/09 Verbrauchern muss in der Widerrufsbelehrung klar und deutlich aufgezeigt werden, dass ein Widerruf nur in Textform erfolgen darf. Wird etwa in den AGB bezüglich Ausführungen zum Widerrufsrechts eine Telefonnummer angegeben, kann der Verbraucher dies so verstehen, dass er einen Widerruf auch telefonisch tätigen kann, selbst wenn an anderer Stelle auf das Textformerfordernis hingewiesen wird.  Diese Irreführung stellt einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot dar.
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29. Juni 2009

Werbliche Anrufe nur bei ausdrücklicher Zustimmung

Urteil des LG Bochum vom 15.05.2008, Az.: 14 O 61/08

Wird eine Einwilligungsklausel so formuliert, dass neben der Speicherung und Übermittlung von Daten diese für zukünftige telefonische Bewerbung vorgehalten werden, so ist eine derartige vorweggenommene Einwilligung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig. Deshalb ist die Nutzung der aufgenommenen Daten für werbliche Anrufe als eine unzumutbare Belästigung zu bewerten, sofern nicht die ausdrückliche Zustimmung zu diesem Teilaspekt der Klausel erteilt worden ist.

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26. Juni 2009

Keine extra Gebühr bei Kreditkartenzahlung

Urteil des KG Berlin vom 30.04.2009, Az.: 23 U 243/08 Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Fluggesellschaft "Ryanair" keine zusätzliche Gebühr dafür verlangen darf, wenn die Buchung von Flugtickets über das Internet per Kreditkarte erfolgt. Eine solche Gebühr, die in den AGBs des Billigfliegers verankert war, darf nur dann erhoben werden, wenn die Fluggesellschaft auch ein anerkanntes kostenfreies Zahlungsverfahren anbietet. Durch diese Entscheidung des Kammergerichts ist die bisherige Zahlungspraxis von "Ryanair" nicht mehr zulässig.
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18. Juni 2009

Allgemeine Geschäftsbedingungen als geistige Schöpfung

Urteil des OLG Köln vom 27.02.2009, Az.: 6 U 193/08 Allgemeine Geschäftsbedingungen sind als Sprachwerk und somit als urheberrechtlich geschützte persönliche geistige Schöpfung anzusehen. Folglich stellt die unbefugte Verwendung durch einen Dritten eine Rechtverletzung zulasten des urheberrechtlich Berichtigten dar.

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10. Juni 2009

Unerwünschte telefonische Werbung bei Abschluss eines Girokontos

Urteil des LG Hamburg vom 23.04.2009, Az.: 315 O 358/08

Die Einwilligungsklausel aus einem Girokontoeröffnungsvertrag, dass man den Service der Bank nutzen möchte auch telefonisch oder per Telefax informiert und beraten zu werden, ist zu weit gefasst. Da der Bank durch diese Klausel auch anderweitige über das Vertragsverhältnis hinausgehende telefonische Beratung in Geldangelegenheiten ermöglicht werden soll, ist sie wegen des Verstoßes gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

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14. Mai 2009

Wo kommt die Werbung her?

Urteil des OLG Köln vom 29.04.2009, Az.: 6 U 218/08

Eine generelle Einverständniserklärung zum Erhalt von Werbung jeglicher Art, um an Internetgewinnspielen teilnehmen zu können, benachteiligt den Verbraucher unangemessen und hält einer Inhaltskontrolle nicht Stand. Eine solche Klausel als allgemeine Geschäftsbedingung einzuordnen steht weder die Einseitigkeit noch die Ausgestaltung als "Opt-in"-Erklärung, zu der es keine gleichwertigen Alternativen gibt, entgegen.

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22. April 2009

Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen unwirksam

Pressemitteilung 81/2009 des BGH zu den Urteilen vom 21.04.2009, Az.: XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08

Die Klausel Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 AGB-Sparkassen darf im Bankverkehr mit Privatkunden nicht verwendet werden. Entgelte für Tätigkeiten zu erheben, für die eine gesetzliche oder nebenvertragliche Verpflichtung besteht oder die im eigenen Interesse erbracht werden, ist mit der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar und benachteiligt den Verbraucher entgegen Treu und Glauben unangemessen.

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