Voraussetzung für die Löschung negativer Bewertungen bei Jameda.de
Auch negative Bewertungen bei Online-Bewertungsportalen wie jameda.de sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Bewertung die Grenze zur Schmähkritik überschreitet. Steht durch die Bewertung eines Patienten ersichtlich die Qualität der ärztlichen Tätigkeit und nicht dessen Herabsetzung als Person im Vordergrund, begründet dies keinen Löschungsanspruch. Ergänzt der Patient seine Meinungsäußerung „kein guter Arzt“ jedoch mit unwahren Tatsachenbehauptungen, dann kann nicht nur die Unterlassung der unwahren Tatsachenbehauptung verlangt werden, sondern auch der auf dieser beruhenden Werturteile.