Inhalte mit dem Schlagwort „Uploads“

04. August 2016

Keine Haftung des Inhabers eines geschäftlichen Internetanschlusses für rechtswidrige Handlungen von Mitarbeitern

WLAN-Symbol, bunt
Urteil des AG Charlottenburg vom 08.06.2016, Az.: 231 C 65/16

Wer in seinen Geschäftsräumen Mitarbeitern einen Internetanschluss zur Verfügung stellt, haftet nicht für deren rechtswidrige Musik-Uploads. Kann der Anschlussinhaber darlegen, dass er zum maßgeblichen Zeitpunkt den Internetanschluss gar nicht nutzen konnte, widerlegt er die Vermutung seiner Täterschaft. Eine etwaige Störerhaftung scheidet deshalb aus, weil anhaltslose Prüf- oder Belehrungspflichten des Anschlussinhabers gegenüber volljährigen Mitarbeitern nicht bestehen. Diese sind für ihre Handlungen grundsätzlich selbst verantwortlich.

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21. September 2011

Sharehoster haften für Urheberrechtsverletzungen

Urteil des LG Hamburg vom 14.06.2011, Az.: 310 O 225/10

Der Betreiber einer Sharehosting-Plattform ist als Störer für die über seinen Dienst begangenen Urheberrechtsverletzungen haftbar. Der Betreiber hatte durch eine Abmahnung Kenntnis von den Urheberrechtsverletzungen, so dass eine besondere Vorsorge getroffen werden musste, um weitere Rechtsverletzungen möglichst zu verhindern. Ausreichende Maßnahmen sind insbesondere nicht der Einsatz eines Hash-Filters und eines unzureichend eingestellten Wortfilters.
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