Inhalte mit dem Schlagwort „Urheberrecht-Fotos“

25. Juni 2014

Schadensersatz bei unrechtmäßiger Nutzung einer Produktfotografie

Urteil des LG Köln vom 27.05.2014, Az.: 14 S 38/13

Die unberechtigte Nutzung einer Produktfotografie auf der Internetplattform eBay kann einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 120,00 € begründen. Bei der Festsetzung des Lizenzschadensersatzes kann die MFM-Empfehlung auch bei privat gefertigten Lichtbildern als Maßstab herangezogen werden, wenn es sich dabei nicht um einfache Schnappschüsse, sondern qualitativ hochwertige Fotografien handelt.

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25. Juni 2014

Veröffentlichung von Bildwerken in Tageszeitung und E-Paper rechtfertigt nur eine Vergütung für den Fotografen

Urteil des OLG Zweibrücken vom 03.04.2014, Az.: 4 U 208/12

Das Einverständnis eines Bildurhebers in die Veröffentlichung seiner Bildwerke gilt grundsätzlich nur insoweit, als der Urheber auch in die jeweilige Veröffentlichungsart zugestimmt hat. Es ist allerdings davon auszugehen, dass ein Fotograf, der einen Nutzungsvertrag mit einer Tageszeitung über die Verwendung der von ihm gefertigten Bilder in der Zeitung abgeschlossen hat, hierbei auch stillschweigend seine Einwilligung in eine Veröffentlichung seiner Bilder in der E-Paper-Ausgabe der Tageszeitung erteilt, ohne hierfür eine weitere Vergütung zu erhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Fotograf von beiden Veröffentlichungen weiß, diesen Umstand stillschweigend hingenommen hat und in der Vergangenheit hiefür nie eine zusätzliche Vergütung verlangt hat.

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18. Juni 2014

Urheberrechtlicher Schutz für Produktfotos

Urteil des AG Düsseldorf vom 05.05.2014, Az.: 57 C 9057/13

Auch Produktfotos, die lediglich Gegenstände zeigen und reinen Informationscharakter aufweisen, genießen als Lichtbilder Urheberrechtsschutz gemäß § 72 Abs. 1 UrhG. Die widerrechtliche Nutzung von professionell angefertigten Fotos in eBay-Anzeigen rechtfertigt einen Schadensersatz in Höhe von 100 € je Foto.

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14. Mai 2014

Reichweite des Unterlassungsgebots

Beschluss des BGH vom 03.04.2014, Az.: I ZB 42/11

a) Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts kann die Verhängung eines Ordnungsmittels für kerngleiche Verletzungen anderer Schutzrechte rechtfertigen, wenn die kerngleichen Verletzungshandlungen in das Erkenntnisverfahren und die Verurteilung einbezogen sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 I ZR 55/12, GRUR 2013, 1235 Rn. 18 = WRP 2014, 75 Restwertbörse II).

b) Das rechtlich Charakteristische der konkreten Verletzungsform, das für die Bestimmung des Kerns der verbotenen Handlung und die Reichweite des Vollstreckungstitels maßgeblich ist, ist auf die Schutzrechte beschränkt, die Prüfungsgegenstand im Erkenntnisverfahren gewesen sind.

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24. April 2014

Nutzung von Werken unter nicht-kommerzieller Creative Commons-Lizenz ist nur im rein privaten Rahmen zulässig

Urteil des LG Köln vom 05.03.2014, Az.: 28 O 232/13

Unter einer „nicht-kommerziellen Nutzung“ im Sinne des Creative Commons-Lizenzvertrags (CC-BY-NC 2.0) ist nach dem objektiven Erklärungswert unter Berücksichtigung des Vertragszwecks ausschließlich eine rein private Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks zu verstehen. Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, auf dessen Webseite zwar Inhalte unentgeltlich abrufbar sind, keine Werbung geschalten oder sonst Sponsoring betrieben wird, darf ein solch lizensiertes Werk ebenfalls nicht nutzen, da ein Handeln im öffentlichen Auftrag als nicht rein privat anzusehen ist.

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02. April 2014

Nutzungsrechte an Fotos bei Adressierung einer Website mit einer zweiten Domain

Urteil des AG Düsseldorf vom 09.07.2013, Az.: 57 C 14411/12

Räumt ein Webdesigner einem Kunden im Rahmen der Erstellung eines Internetauftritts Nutzungsrechte an Fotos ein, so ist - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - der Zugang der Website über bis zu zwei Domains vom Vertragszweck und damit auch vom eingeräumten Nutzungsrecht erfasst.

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25. Februar 2014 Top-Urteil

Keine Urheberrechtsverletzung durch die Verwendung von Fotos anderer Amazon-Händler

Fotoreihen mit unterschidlichen Motiven darauf. Rechts im Bild befindet sich eine Kamera.
Urteil des LG Köln vom 13.02.2014, Az.: 14 O 184/13

Ein Händler, der als Rechteinhaber seine Produktbilder auf der Internet-Plattform Amazon einstellt, erklärt stillschweigend seine Einwilligung zur Nutzung der Bilder auch durch andere Händler, da es ihm bei der Benutzung vom Amazon bewusst gewesen sein muss, dass auch andere Händler die Bilder verwenden würden.

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24. Februar 2014

Zur Angemessenheit der Vergütung für Inhalte im Intranet von Hochschulen

Urteil des BGH vom 20.03.2013, Az.: I ZR 84/11

Soweit die Festsetzungen eines Gesamtvertrags von vergleichbaren Regelungen in anderen Gesamtverträgen oder von Vorschlägen der Schiedsstelle abweichen, kann nicht angenommen werden, dass sie billigem Ermessen (§ 16 Abs. 4 Satz 3 UrhWG) entsprechen, wenn das Oberlandesgericht keinen überzeugenden Grund für die Abweichungen genannt hat.

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07. Februar 2014

Zur Verwertbarkeit von Einzelbildern in Form eines Films

Pressemitteilung Nr. 22/2014 vom 06.02.2014; Az.: I ZR 86/12

An einzelnen Bildern einer Filmaufnahme besteht ein Leistungsschutzrecht und dieses beinhaltet auch die Verwertung der Einzelbilder in Form eines Films mit. Auch dass die Filmaufnahme nicht als Filmwerk und die Filmeinzelbilder nicht als Lichtbildwerke geschützt sind, weil es sich dabei lediglich um dokumentierende Aufnahmen und nicht um persönliche geistige Schöpfungen handelt, schließt die Ansprüche auf Unterlassung und auf Wertersatz wegen Nutzungen nicht aus.

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04. Februar 2014

Pixelio-Bilder müssen einen Urhebervermerk in der Bilddatei enthalten

Urteil des LG Köln vom 30.01.2014, Az.: 14 O 427/13

Bilder, die über die Foto-Internetplattform Pixelio verwendet werden, müssen in der Bilddatei einen Hinweis zum Urheber enthalten, ansonsten ist ein Rechtsverstoß gegen § 13 UrhG und die Pixelio-Lizenzbedingungen gegeben. Das gilt selbst dann, wenn das Bild über seine direkte Internet-Adresse aufgerufen wird und die Urheberbezeichnung auf der Artikelseite ordnungsgemäß erfolgt ist. Die Verfügbarkeit eines Bildes über eine Direkt-URL stellt eine eigenständige Verwendung dar, die einer gesonderten Urheberkennzeichnung bedarf.

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