Störerhaftung für Urheberrechtsverletzung auf eBay
Wird über einen fremden eBay-Account eine Urheberrechtsverletzung begangen, so haftet der Inhaber des eBay-Kontos als Störer, wenn er die rechtswidrige Handlung weder selbst vorgenommen hat, noch Kenntnis von dieser hatte, er jedoch seine Prüfpflichten verletzt hat. Eine Haftung auf Schadensersatz kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn der Kontoinhaber Anhaltspunkte dafür hatte, dass unter Verwendung seines Namens Urheber- oder Leistungsschutzrechte über den eBay-Account verletzt werden.