Eine Einwirkung auf RSS-Feed-Abonnenten nach Abgabe einer Unterlassungserklärung ist nicht notwendig
Zur Reichweite eines vertraglich vereinbarten Unterlassungsgebotes – hier: Keine Verpflichtung zur Einwirkung auf RSS-Feed-Abonnenten, die das vor Abschluss des Unterlassungsvertrages bezogene Bild weiter veröffentlichen.