Inhalte mit dem Schlagwort „Urheberrecht“

10. Juni 2014

Keine Urheberrechtsverletzung bei flüchtigen Kopien von Internetseiten im Cache

Urteil des EuGH vom 05.06.2014, Az.: C-360/13

Die bei der Betrachtung einer Internetseite erstellten Bildschirm- und Cachekopien können ohne die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers erstellt werden, da sie zum einen flüchtig bzw. begleitend sind und zum anderen vorläufigen Charakter haben. So werden erstere bei Verlassen der Internetseite gelöscht und letztere nach einer gewissen Zeit automatisch durch andere Inhalte ersetzt. Des Weiteren stellen die Kopien einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens dar, die die Betrachtung der Internetseiten überhaupt effizient ermöglicht.

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04. Juni 2014 Top-Urteil

BearShare

Sechs Computermäuse, deren Kabel in der Mitte zusammen laufen. Dort steht in rot "P2P". Filesharing
Urteil des BGH vom 08.01.2014, Az.: I ZR 169/12

a) Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

b) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde.

c) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, trägt der Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast. Dieser entspricht er dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Insoweit ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 – Sommer unseres Lebens; Urteil vom 15. November 2012 I ZR 74/12, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 – Morpheus).

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02. Juni 2014

Veröffentlichung von Interview-Fragen ohne Zustimmung

Urteil des LG Hamburg vom 21.12.2012, Az.: 308 O 388/12

Die Veröffentlichung von Interview-Fragen auf einer Webseite ohne Zustimmung des Berechtigten kann einen Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung von fremden Urheberrechten begründen. Auch Interview-Fragen können als Sprachwerke unter urheberrechtlichem Schutz stehen.

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21. Mai 2014

Zur konkludenten Rechteeinräumung bei Freischaltung und vollständiger Bezahlung eines Computerprogramms

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 29.10.2013, Az.: 11 U 47/13

Wird ein im Auftrag entwickeltes Computerprogramm nach Fertigstellung freigeschaltet und vom Auftraggeber uneingeschränkt abgenommen sowie die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt, so spricht dies für eine konkludente uneingeschränkte Einräumung der Nutzungsrechte. Maßgeblich für die Prüfung einer konkludenten Rechteübertragung sind die Gesamtumstände, insbesondere der Vertragszweck, die vorangegangene Vertragspraxis und die Branchenübung. Eine vertragsgemäße Nutzung des Programms ist dabei zwingend an eine Einräumung von Vervielfältigungs-und Verbreitungsrechten gebunden.

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19. Mai 2014

Beweislast bei einer Urheberrechtsverletzung in einem Mehrpersonenhaushalt

Urteil des AG Düsseldorf vom 19.11.2013, Az.: 57 C 3144/13

Um die eigene Haftung eines Anschlussinhabers als Täter bei durch Filesharing begangenen Urheberrechtsverletzungen auszuschließen, ist es ausreichend, wenn die Internetmitbenutzung anderer Personen dargelegt werden kann und die ersthafte Möglichkeit besteht, dass diese den Internetanschluss ohne Mitwirkung des Anschlussinhabers für die Rechtsverletzung genutzt haben können. Die Beweislast, dass dennoch der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung begangen hat, liegt dann beim Kläger. Eine Störerhaftung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn volljährige Personen den Anschluss mitbenutzen, da gegenüber diesen keine Überwachungspflicht besteht.

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14. Mai 2014

Reichweite des Unterlassungsgebots

Beschluss des BGH vom 03.04.2014, Az.: I ZB 42/11

a) Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts kann die Verhängung eines Ordnungsmittels für kerngleiche Verletzungen anderer Schutzrechte rechtfertigen, wenn die kerngleichen Verletzungshandlungen in das Erkenntnisverfahren und die Verurteilung einbezogen sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 I ZR 55/12, GRUR 2013, 1235 Rn. 18 = WRP 2014, 75 Restwertbörse II).

b) Das rechtlich Charakteristische der konkreten Verletzungsform, das für die Bestimmung des Kerns der verbotenen Handlung und die Reichweite des Vollstreckungstitels maßgeblich ist, ist auf die Schutzrechte beschränkt, die Prüfungsgegenstand im Erkenntnisverfahren gewesen sind.

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13. Mai 2014

Ausschließlicher Gerichtsstand für Urheberrechtsstreitigkeiten

Beschluss des OLG Hamburg vom 14.11.2013, Az.: 5 W 121/13

Der ausschließliche Gerichtsstand für Urheberrechtsstreitigkeiten gegen eine natürliche Person nach § 104a UrhG gilt auch im Verfahren auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Wahl eines möglichen abweichenden Gerichtsstandes könnte nur eröffnet werden, wenn der Antragsteller ausreichende Beweise darlegt um glaubhaft zu machen, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

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13. Mai 2014

Behauptung eines Nichtberechtigten, Urheberrechte zu lizensieren, stellt keine Urheberrechtsverletzung dar

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 05.11.2013, Az.: 11 U 92/12

Ein Nichtberechtigter, der vorgibt Urheberrechte zu lizensieren, die er nicht innehat, begeht damit noch keine Urheberrechtsverletzung, da es an der Vornahme einer ausschließlich dem Urheber vorbehaltenen Nutzungshandlung fehlt. Die Behauptung, zur Weiterveräußerung von zuvor erworbener Software berechtigt zu sein, stellt auch keinen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, da vertragliche Verwendungsbeschränkungen in den AGB von Softwareüberlassungsverträgen, die die Erschöpfungswirkung aushebeln, regelmäßig unwirksam sind.

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02. Mai 2014

Die Ausnutzung eines fliegenden Gerichtsstands kann rechtsmissbräuchlich sein

Beschluss des OLG Schleswig-Holstein vom 13.09.2013, Az.: 2 AR 28/13

Die Ausnutzung eines formal gegebenen (fliegenden) Gerichtsstandes ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie aus sachfremden Gründen erfolgt. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Rechtsverteidigung erschwert werden soll und der Gegner durch die Wahl eines verkehrsmäßig nur schwer zu erreichenden Gerichtsortes durch lange Anfahrten von der Rechtsverteidigung abgehalten oder durch hohe Reisekosten geschädigt werden soll.

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