Inhalte mit dem Schlagwort „urheberrechtlicher Schutz“

19. März 2018

Gemeinfreiheit in den USA steht Ansprüchen aus dem UrhG nicht entgegen

Bücher verschwinden in Tablet
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 09.02.2018, Az.: 2-03 O 494/14

Die Veröffentlichung von nach deutschem Recht urheberrechtlich geschützten literarischen Werken in Form von eBooks auf einer amerikanischen Internetplattform begründet Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus § 97 UrhG, wenn die Schriftwerke auch aus Deutschland abrufbar sind. Ein deutscher Verlag hatte als Inhaberin der Nutzungsrechte am literarischen Schaffen der Autoren Thomas Mann, Heinrich Mann und Alfred Döblin gegen den Betreiber einer amerikanischen Online-Plattform geklagt. Dieser macht auf seiner Website über 50.000 Bücher als eBooks öffentlich zugänglich, darunter auch Werke der bereits benannten Autoren in deutscher Sprache. Diese Werke sind zwar in den USA gemeinfrei, was allerdings nicht ihre öffentliche Zugänglichmachung in Deutschland rechtfertigt.

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22. September 2014

Kein urheberrechtlicher Schutz bei nicht ausreichender Abänderung eines „Geburtstagszugs“

Urteil des OLG Schleswig vom 11.09.2014, Az.: 6 U 74/10

Ein „Geburtstagszug“, der von einem Spielwarendesigner entworfen wurde, genießt keinen Urheberrechtsschutz, wenn er nicht die notwendige Individualität und Gestaltungshöhe besitzt. Davon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn sich der entwickelte „Geburtstagszug“ an bereits vorhandenen Modellen orientiert, ohne dass dem Zug durch die Änderungen hinreichend eigene  Individualität und Werkqualität zukommt.

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02. Juni 2014

Veröffentlichung von Interview-Fragen ohne Zustimmung

Urteil des LG Hamburg vom 21.12.2012, Az.: 308 O 388/12

Die Veröffentlichung von Interview-Fragen auf einer Webseite ohne Zustimmung des Berechtigten kann einen Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung von fremden Urheberrechten begründen. Auch Interview-Fragen können als Sprachwerke unter urheberrechtlichem Schutz stehen.

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01. Juli 2013

Nicht immer Urheberrechtsschutz für pornografische Filme

Beschluss des LG München I vom 29.05.2013, Az.: 7 O 22293/12 Pornografischen Filmen fehlt es an einer persönlichen geistigen Schöpfung, sofern sie lediglich in primitiver Art sexuelle Vorgänge zeigen. Insofern kann hierfür kein Schutz als Filmwerk beansprucht werden. Auch ein Laufbilderschutz kommt nicht in Betracht, wenn keine Ersterscheinung des Filmes in Deutschland bzw. bei einem Ersterscheinen im Ausland keine Nacherscheinung in Deutschland innerhalb von 30 Tagen vorliegt.
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