Texte, die aufgrund übersinnlicher Inspiration entstanden sind, können urheberechtlich geschützt sein
Es besteht ein Urheberschutz an einem Text, welcher der Verfasserin ihrer Ansicht nach in aktiven Wachträumen von Jesus von Nazareth eingegeben wurde. Jenseitige Inspiration ist dem menschlichen Verfasser zuzurechnen, da es für die Begründung von Urheberschutz auf den schöpferischen Realakt ankommt und nicht darauf, ob metaphysische Einflüsse das Werk erschafften. Ebenso unerheblich ist der geistige Zustand des Verfassers, auch Wachträumende können Urheber sein.