Inhalte mit dem Schlagwort „Urlaubsfotos“

28. Juli 2014

Verwertbarkeit von privaten Videos bei Verkehrsunfällen

Urteil des AG München vom 06.06.2013, Az.: 343 C 4445/13

Privat angefertigte Filmaufnahmen im Straßenverkehr unterliegen bei der Verwertung im Rahmen von Unfällen nicht pauschal einem Verwertungsverbot. Erfolgt eine Aufnahme ohne einen bestimmten Zweck, sondern lediglich zu Dokumentationszwecken im privaten Interesse, ist eine Beeinträchtigung von Grundrechten Dritter nicht ersichtlich. Bei der Frage der Verwertbarkeit macht es keinen Unterschied, ob ein Beweismittel erst nach dem Unfall gewonnen oder bereits vorhandene Aufnahmen nun zielgerichtet verwertet werden.

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30. Dezember 2009

„Für 53 Jahre noch ein knackiges Popöchen“

Urteil des LG Hamburg vom 29.05.2009, Az.: 324 O 951/08 Die Hamburger Richter sprachen dem bekannten deutschen Sänger und Musikproduzenten D. B., der während seines Urlaubs auf M. nackt abgelichtet wurde, einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 40.000 Euro zu, da die veröffentlichten Fotos sein Persönlichkeitsrecht verletzten. Insbesondere die Ausführungen des Beklagten zu den Fotos "für seine 53 Jahre hat D. B. noch ein ziemlich knackiges Popöchen" ließen das Augenmerk auf das Gesäß des Musikproduzenten ziehen. Das Gericht sah jedoch bereits die Hälfte der ursprünglich geforderten 80.000 Euro als ausreichend an, da der Kläger D. B. regelmäßig Urlaubsfotos von sich veröffentlichen lasse, die ihn nur leicht bekleidet zeigen würden und da er auch sonst sein Privatleben inklusive intimer Details in die Öffentlichkeit trage. 
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