Weizenbierglas urheberrechtsfähig?
Urteil des OLG Köln vom 14.10.2009, Az.: 6 U 115/09 Ein Weizenbierglas mit einem Fuß in der Form eines Fußballes, ist nicht schon dann als Werk der angewandten Kunst anzusehen, wenn es das Erste in dieser Art ist. Vielmehr muss bei der Verwirklichung dieser Idee ein Gesamtbild entstehen, welches bei dem Betrachter eine ästhetische Wirkung hervorruft. Des Weiteren liegt eine unfreie Bearbeitung nur dann vor, wenn das später erschaffene Objekt die künstlerischen Besonderheiten des ursprünglichen Objekts nachahmt. Denn erst diese verleihen dem Objekt eine schutzfähige Prägung.
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