Inhalte mit dem Schlagwort „Urteile“

13. August 2014

Nichterfüllung im Rahmen einer eBay-Auktion begründet Schadensersatz

Urteil des OLG Frankfurt vom 27.06.2014, Az.: 12 U 51/13

Verweigert der Verkäufer eines Fahrzeugs auf der Internetplattform eBay nach Zustandekommen eines Kaufvertrages die Herausgabe des Fahrzeugs, so kann der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und Schadensersatz fordern. Die Höhe des Nichterfüllungsschadens ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Vertragswert und dem Marktwert des Fahrzeugs.

Gibt der Verkäufer Gebote auf das von ihm eingestellte Angebot ab, um den Verlauf der Auktion zu manipulieren, so sind diese Gebote nach § 117 Abs. 1 BGB nichtig.

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12. August 2014

Anbieter und Verantwortlicher von jugendgefährdenden Angeboten in Telemedien

Urteil des VG Hamburg vom 21.08.2013, Az.: 9 K 507/11

Eine Definition, wer Anbieter von Telemedien i.S.d. JMStV ist, gibt es nicht. Vielmehr ist der Anbieterbegriff weit auszulegen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Angeboten zu gewährleisten. Anbieter von Telemediendiensten ist demnach derjenige, der konkret Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung einer Internetseite hat. Hierunter fällt zum einen der Domaininhaber selbst sowie auch die im Impressum einer Internetseite als Anbieter genannte Person. Auch die im Rahmen eines Internetangebots in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Betreiber der Webseite genannte Person kann als Anbieter und somit Verantwortlicher für unzulässigen Seiteninhalt angesehen werden.

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12. August 2014

Klausel über Mehrkosten von bis zu 100% bei Namensänderung in Reisevertrags-AGB benachteiligt Kunden unangemessen

Urteil des LG München I vom 26.09.2013, Az.: 12 O 5413/13

Die Klausel "Achtung: Bei Namensänderungen können Mehrkosten von bis zu 100% des Reisepreises oder mehr anfallen" in bei Reiseverträgen verwendeten AGB ist unzulässig, da diese die Verbraucher unangemessen benachteiligt, vom Grundgedanken des §651 b Abs. 2 BGB abgewichen wird und wesentliche Rechte und Pflichten des Reiseteilnehmers gefährdet werden.

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12. August 2014

Irreführende Hotel-Werbung mit 6 Sternen an der Außenfassade

Urteil des OLG Celle vom 15.07.2014; Az.: 13 U 76/14

Die Werbung eines Hotels an seiner Außenfassade mit 6 Sternen ist irreführend, wenn es nicht über ein entsprechendes Qualitätszeichen verfügt, welches den besonderen Komfort und die Qualität des Hotels in Form von Sternenkategorien werbend zum Ausdruck bringen soll.

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11. August 2014 Top-Urteil

Neuregelung: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer

Zwei Satellitenschüsseln im Freien.
Urteil des BayVerfGH vom 15.05.2014, Az.: Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12

Die Erhebung eines Rundfunkbetrags im privaten und im nicht-privaten Bereich ist eine nicht-steuerliche Abgabe, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt und mit der bayerischen Verfassung vereinbar ist. Sie ist im Gegensatz zu einer Steuer nicht „voraussetzungslos“ geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben. Dem steht nicht entgegen, dass auch Inhaber von Raumeinheiten, in denen sich keine Rundfunkempfangsgeräte befinden, zahlungspflichtig sind.

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11. August 2014

Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung des Widerrufsrechts von Verbrauchern bei individuell gefertigten Gegenständen

Urteil des KG Berlin vom 27.06.2014, Az.: 5 U 162/12

Grundsätzlich besteht keine wettbewerbsrechtliche Pflicht des Unternehmers, den Verbraucher bei Ausschluss des Widerrufsrechts im Einzelnen über die konkreten Umstände der Unzumutbarkeit eines Rückbaus von individuell angefertigten Gegenständen aufzuklären. Es kann jedoch eine wettbewerbsrechtliche Irreführung in Betracht kommen, wenn der Unternehmer das Widerrufsrecht wider besseren Wissens gänzlich leugnet.

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11. August 2014

Zur Notwendigkeit von Pflichtangaben in Arzneimittelwerbungen

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.02.2014, Az.: 12 O 3/13

Arzneimittelwerbungen müssen grundsätzlich die Pflichtangabe "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie ihre Arzt oder Apotheker" beinhalten. Ausgenommen sind Erinnerungswerbungen, die nur mit der Bezeichnung des Arzneimittels oder mit dem Namen des pharmazeutischen Unternehmens werben. Im Fall einer Apotheke, die Arzneimittel mit der Abbildung der jeweiligen Originalverpackung und den Aussagen "Bei Sodbrennen und saurem Aufstoßen" und "Bei Verstopfung" bewirbt, handelt es sich nicht um Erinnerungswerbung, wenn in dem Flyer auf die medizinisch-pharmakologische Wirkung hingewiesen wird. Durch diese Werbeaussagen werden auch solche Verbraucher angesprochen, die die Arzneien noch nicht kennen.

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07. August 2014

Zur Herkunftstäuschung durch Nachahmung einer bekannten Handtasche

Urteil des OLG Köln vom 07.03.2014, Az.: 6 U 160/13

Der Vertrieb eines nachahmenden Erzeugnisses kann wettbewerbswidrig sein, wenn das nachgeahmte Produkt über wettbewerbliche Eigenart verfügt und die Nachahmung geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen, die der Hersteller hätte vermeiden können. Für die Annahme wettbewerblicher Eigenart genügt es, dass der Verkehr bei den Produkten Wert auf deren betriebliche Herkunft legt und aus ihrer Gestaltung Anhaltspunkte dafür gewinnen kann. Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Produkten ist auf den Gesamteindruck abzustellen, den Original und Nachahmung dem Betrachter vermitteln.

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06. August 2014

Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer in Impressum unzulässig

Urteil des LG Frankfurt vom 02.10.2013, Az.: 2-03 O 445/12

Online-Händler sind im Rahmen des §5 I Nr.2 TMG dazu verpflichtet im Impressum neben der Angabe der Emailadresse dem Nutzer weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme sowie eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Die Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer genügt diesen Anforderungen jedoch nicht, denn die damit verbundenen Kosten können viele Kunden von einer Kontaktaufnahme abhalten. Außerdem widerspricht es den Zielen der RL 2001/31/EG, wenn durch die Angabe einer gebührenpflichtigen Telefonnummer zusätzlich Gewinn erzielt wird, ohne dem Verbraucher eine angemessene Gegenleistung anzubieten.

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06. August 2014

Zur Haftung eines File-Hosting-Dienstes wegen Beihilfe durch Unterlassen

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 05.02.2014, Az.: 2-06 O 319/13

Ein File-Hosting-Dienst, der vom Rechteinhaber auf konkrete Rechtsverletzungen an einem urheberrechtlich geschützten Werk hingewiesen worden ist, muss ab Kenntnis das Angebot sperren, sowie Vorsorge treffen, dass es zu keinen weiteren Urheberrechtsverletzungen an diesem Werk auf seinem Server kommt. Löscht er die ihm bekannten Verlinkungen auf andere Internetseiten, auf denen das Werk urheberrechtswidrig Dritten öffentlich zugänglich gemacht wird, nicht, so haftet er dem Rechteinhaber gegenüber wegen Beihilfe durch Unterlassen auf Schadensersatz. Der notwendige Gehilfenvorsatz ist schon gegeben, wenn der File-Hosting-Dienst mit weiteren, hinreichend konkretisierten Haupttaten rechnen muss und diese billigend in Kauf nimmt. Nicht notwendig ist eine genaue Kenntnis der exakten weiteren Rechtsverletzungen. Für die Abgrenzung zwischen einer Beihilfe und einer Störerhaftung ist letztlich das subjektive Moment entscheidend. Teilnehmer durch Unterlassen kann nur sein, wer mit (weiteren), hinreichend konkretisierten Haupttaten rechnet musste und diese billigend in Kauf nimmt.

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