Inhalte mit dem Schlagwort „Urteile“

30. Oktober 2014

Irreführende Werbung eines Optikers für ein „Gratis-Glas“

Urteil des LG Dortmund vom 26.08.2014, Az.: 25 O 104/14 Die Werbung eines Augenoptikers mit der Aussage "Ein Glas geschenkt! Das ‚...-Gratis-Glas‘ zu jeder Brille!" ist irreführend und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig, wenn es sich bei dem Angebot tatsächlich um einen Rabatt i.H.v. 50% auf den Gesamtpreis der Brillengläser handelt. Der Verbraucher muss das vermeintliche Gratis-Glas somit (mit)bezahlen, was jedoch nicht aus dem Werbeprospekt des Optikers hervorgeht.
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30. Oktober 2014

Keine Verletzung von Senderechten bei der Nutzung eines Empfängergerätes einer vermieteten Ferienwohnung

Urteil des OLG Köln vom 13.06.2014, Az.: 6 U 204/13

Eine urheberrechtliche Verletzung von Senderechten aufgrund einer Weiterleitung von Musik durch eine Verteileranlage an Empfangsgeräte in Hotels, Pensionen, Gasthöfen etc. kommt nicht in Betracht, wenn es sich bei der Vermietung einer Ferienwohnung der wertenden Betrachtung nach um die Vermietung eines Wohnraumes und nicht um den Betrieb eines Hotels handelt. In solch einem Fall wird das Signal lediglich privat genutzt und gerade nicht - wie für die Bejahung einer urheberrechtlich relevanten Nutzungshandlung erforderlich - öffentlich zugänglich gemacht wird.

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30. Oktober 2014

Wettbewerbsverstoß aufgrund fehlender erforderlicher Informationen

Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.02.2014, Az.: I-20 U 188/13

Unterliegt ein Gerät wie eine Staubabsaugung der MaschVO, so sind dem Verbraucher die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, eine EG-Konformitätserklärung oder auch das Baujahr der Maschine, bekannt zu geben. Erfolgt der Vertrieb solcher Produkte ohne die erforderlichen Informationen, so ist darin ein Wettbewerbsverstoß zu sehen.

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30. Oktober 2014

Versandhandel von Waren mit jugendgefährdenden Inhalten

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.08.2014, Az.: 6 U 54/14

Bildträger wie etwa DVDs müssen auf der Vorderseite der Hülle links unten mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet werden. Bereits bei der Bestellung eines jugendgefährdenden Bildträgers im Versandhandel muss dem Händler die Überprüfung der Identität und Volljährigkeit des Empfängers ermöglicht werden. Dies ist nur unter Angabe des tatsächlichen Namens des Bestellers möglich; Pseudonyme oder Phantasienamen genügen den gesetzlichen Anforderungen an die Identitätsüberprüfung nicht. Bei Bildträgern ohne Jugendfreigabe muss zudem mittels geeigneter Versandart sichergestellt sein, dass die Ware nicht von Minderjährigen in Empfang genommen wird.

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30. Oktober 2014

Angabe einer kostenpflichtigen Telefonnummer im Impressum ist unzulässig

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 02.10.2014, Az.: 6 U 219/13

Wird im Impressum eines Online-Shops eine kostenpflichtige Mehrwertdienst-Telefonnummer angegeben, bei der Kosten von bis EUR 2,99 pro Minute aus dem Mobilfunknetz anfallen, so stellt dies keine effiziente Kontaktmöglichkeit im Rahmen der Anbieterkennzeichnung dar und ist rechtswidrig. Die mit einer telefonischen Rückfrage verbundenen Kosten stellen eine erhebliche Hürde für viele Verbraucher dar und können sie sogar gänzlich von einer Kontaktaufnahme abhalten.

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30. Oktober 2014

Pflicht zur Benennung des Urhebers kann in AGB vereinbart werden

Urteil des AG Kassel vom 17.06.2014, Az.: 410 C 3000/13

Die Pflicht zur Benennung des Urhebers eines Lichtbildes kann bei einer entgeltlichen Einräumung eines Nutzungsrechts durch Vertrag in den AGB des Urhebers vereinbart werden, die dem Vertragspartner zusammen mit der Rechnung übersandt werden. Mit Annahme des Vertragsangebots durch Zahlung des Rechnungsbetrages werden die AGB wirksam in das Verhältnis der Parteien einbezogen. Eine Verletzung des Urheberbenennungsrechts begründet einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Lizenzgebühr.

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29. Oktober 2014

Werbeanzeigen müssen deutlich gekennzeichnet werden

Urteil des LG Düsseldorf vom 02.04.2014, Az.: 12 O 78/13

Wird in einer Zeitschrift eine Werbeanzeige abgedruckt, so muss diese auch hinreichend als solche gekennzeichnet und der werbliche Charakter deutlich und auch für den flüchtigen Verkehr unübersehbar klargestellt werden. Nicht ausreichend ist dabei, über eine dünne Trennlinie das Wort ‚Anzeige‘ in derart kleiner Schrift abzudrucken, dass dieses bei der Betrachtung nicht sofort wahrgenommen wird. Bei einer doppelseitigen Werbeanzeige liegt kein ausreichend deutlicher Hinweis auf Werbung vor, wenn das Wort ‚Anzeige‘ auf der rechten und damit erst auf der zweiten Seite des Artikels neben der Seitenzahl platziert wird.

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29. Oktober 2014

Der Buchtitel „You&Me“ verstößt nicht gegen die Marke „You&Me“

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 20.08.2014, Az.: 3 O 1565/14

Der Buchtitel „You&Me“ verstößt nicht gegen die eingetragene Marke „You&Me“, da der Titel keine markenmäßige Benutzung darstellt. Eine markenmäßige Benutzung liegt nur vor, wenn der Titel als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wird. Dient er aber lediglich der inhaltlichen Beschreibung des Buches oder als Unterscheidungsmittel zu anderen Werken, wird eine Marke nicht verletzt. Anders ist dies bei periodisch erscheinenden Werken, da hier der Titel oftmals als Hinweis auf einen bestimmten Verlag verstanden wird.

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28. Oktober 2014

Farbe „Gelb“ für zweisprachige Wörterbücher ist geschützt

Urteil des LG Köln vom 19.01.2012, Az.: 31 O 352/11

Das Inverkehrbringen von Sprachlernsoftware mit einer gelben Verpackung verletzt bei geringer Unterscheidungskraft die eingetragene Farbmarke „Gelb“ für zweisprachige Wörterbücher in Printform. Der Schutz dieser Farbe ist dadurch begründet, dass sie aufgrund ihrer Verkehrsdurchsetzung als Kennzeichnungsmittel bekannt ist und als Mittel der Identifizierung des Unternehmens dient.

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