Inhalte mit dem Schlagwort „UsedSoft“

14. November 2016

Dringlichkeit bei einer gebrauchten Software

Software mit zwei Kränen im Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 29.09.16, Az.: 6 U 110/16

Selbst, wenn lediglich die konkrete Verletzungsform verboten wird, darf sich das Gericht nur auf Umstände stützen, auf welche sich der Antragsteller berufen hat. Wenn sich das Gericht auf andere Umstände stützt, kann sich der Antragsteller dies im einstweiligen Verfügungsverfahren in der 2. Instanz nicht zu Eigen machen. Es fehlt an der Dringlichkeit. Eine „gebrauchte Software“ nach der „Used-Soft“ Rspr. des EugH und des BGH liegt nur dann vor, wenn die Nennung des Produktschlüssels der unkörperlichen Weitergabe eines bereits existierenden Vervielfältigungsstücks dient; das liegt nicht vor, wenn der Produktschlüssel zur erstmaligen Herstellung eines Vervielfältigungsstücks dient.

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28. März 2014

Erschöpfung an Computerspiel nur bei Beibehaltung der Produktkombination

Urteil des LG Berlin vom 11.03.2014, Az.: 16 O 73/13

Der Produktschlüssel eines Filmsequenzen enthaltenden Spiels, der nur zusammen mit einem physikalischen Datenträger in Verkehr gebracht wurde, darf nicht ohne selbigen verkauft werden. Wird der Schlüssel verkauft und per Email zugesandt, das Spiel selbst dabei nur als Download angeboten, kann Erschöpfung von vornherein nicht eintreten, da das Spiel nicht in der Gestalt verkauft wird, in der es in Verkehr gebracht wurde.

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26. Juli 2013 Top-Urteil

Verkauf von Gebrauchtsoftware nicht grundsätzlich unzulässig

CD Rohlinge eng hintereinander angeordnet, wobei ein Rohling heraussteht.
Pressemitteilung des BGH Nr. 26/2013 zum Urteil vom 17.07.2013, Az.: I ZR 129/08

Bereits vergangenes Jahr entschied der EuGH, dass gebrauchte Download-Software unter gewissen Voraussetzungen weiterverkauft werden kann. Nun fällten die Karlsruher Richter ein Urteil im vorausgegangenen Streit zwischen einem Softwareproduzenten und einem Händler gebrauchter Softwarelizenzen: Ist eine weitere Verwendung durch den einstigen Nutzer ausgeschlossen und wurde der Kaufpreis bereits vollständig entrichtet, bedarf es keiner Zustimmung des Rechteinhabers, wenn der neue Erwerber der Programmlizenz die Software herunterlädt und sie bestimmungsgemäß nutzt.

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05. Juli 2012

Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

Pressemitteilung Nr. 84/12 des EuGH vom 03.07.2012 , Az.: C-128/11 Das ausschließliche Verbreitungsrecht eines Softwareherstellers erschöpft sich mit dem Erstverkauf der Software. Gleichgültig, ob die Software auf einem Datenträger erworben oder herunter geladen wurde. Daher kann der Hersteller nicht verbieten, dass „gebrauchte“ Lizenzen weiterverkauft werden.
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