Inhalte mit dem Schlagwort „Usenet“

01. August 2014

Massive Downloads während der Arbeitszeit rechtfertigen Kündigung

Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 06.05.2014, Az.: 1 Sa 421/13

Die exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit rechtfertigt eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers, ohne dass es einer einschlägigen Abmahnung bedarf. Erfolgt die Nutzung in einem solchen Ausmaß, dass der Arbeitnehmer nicht annehmen kann, sie sei vom Einverständnis des Arbeitgebers gedeckt, und werden zusätzlich massiv Daten heruntergeladen, die zu einer erheblichen Gefahr der Infizierung des betrieblichen Datensystems mit Viren führen, stellt dies eine erhebliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers dar. Dies führt zu einer dauerhaften, nicht reparablen Störung des wechselseitigen Vertragsverhältnisses.

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30. Dezember 2009

Haftungsfall „Tokio Hotel“ – oder: die Störer-Verantwortlichkeit des Usenet-Betreibers

Urteil des HansOLG Hamburg vom 14.01.2009, Az.: 5 U 113/07

Das OLG entschied über die Störerhaftung von Betreibern eines Usenet im Rahmen von Newsgroups, die den Austausch von rechtswidrigen Dateien, im vorliegenden Fall des Musikstücks "Spring nicht" von Tokio Hotel, ermöglichen. Ein Betreiber, der sowohl einen Zugang zu Newsgroups ermöglicht sowie Informationen, die von anderen Servern des Usenet bezogen wurden, vorhält, haftet differenziert. Beim Vorhalten der von Dritten eingestellten Daten über einen Abgleich mit fremden Servern, kommt dem Betreiber nur eine passive Rolle zu, die keine Störerhaftung unmittelbar auslöst. Bei der Ermöglichung des Einstellen von Daten durch eigene Kunden ist der Betreiber gleich einem Host-Provider zu behandeln und haftet auch so.
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