Inhalte mit dem Schlagwort „UWG“

28. November 2017

Zu viel Info: Wetterapp des Deutschen Wetterdienstes wettbewerbsrechtlich unzulässig

Hand mit Handy und Wetterapp
Pressemitteilung Nr. 18/2017 des LG Bonn vom 15.11.2017, Az.: 16 O 21/16

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) darf seine kostenlose Wetter-App nicht weiter anbieten, weil diese nicht nur Informationen über amtliche Warnungen, sondern allgemeine Informationen über das Wetter bereithält. Der DWD verstößt damit gegen § 6 Abs. 2 S. 1 Deutsches Wetterdienst Gesetz (DWDG). Nach dieser Vorschrift hat der DWD für seine Dienstleistungen eine Vergütung zu verlangen. Er handelt auch nicht in seiner hoheitlichen Tätigkeit, weil er durch das Anbieten der App in Wettbewerb mit privaten Anbietern tritt.

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05. September 2017

Pflichtangaben bei der Facebook-Werbung für PKWs im gewerblichen Bereich

CO2-Effizienz Diagramm
Urteil des OLG Celle vom 01.06.2017, Az.: 13 U 15/17

Die Veröffentlichung eines Kundenfotos durch ein Autohaus auf der Facebook-Unternehmensseite, auf welchem der Kunde mit seinem neuen Auto unter Angabe des konkreten Fahrzeugmodells abgebildet ist, stellt Werbung dar. Bei der Werbung für PKWs im gewerblichen Bereich sind dabei vorgeschriebene Pflichtangaben erforderlich, wie etwa die Angabe zum Kraftstoffverbrauch und der CO2-Emissionen. Fehlen solche Angaben hingegen, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

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08. Juni 2017

Fahrgäste mit E-Scootern dürfen von der Beförderung ausgeschlossen werden

Elektro-Scooter, der für Senioren oder behinderte Personen genutzt werden kann, steht in einer Hofeinfahrt
Urteil des OLG Hamm vom 03.03.2017, Az.: 12 U 104/16

Ein Bundesverband zur Durchsetzung von Interessen Körperbehinderter kann sich nicht mit Erfolg gegen einen Verkehrsdienstleister wehren, der aus Sicherheitsgründen keine Personen mit E-Scootern mehr befördern will. Nach der Bus-Fahrgastrechte-Verordnung dürfen zwar Behinderte nicht von der Beförderung ausgeschlossen werden. Zu mitgeführten Sachen, wie einem E-Scooter, äußert sie sich jedoch nicht. Ferner ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kein Verbraucherschutzgesetz im Sinne von § 2 UKlaG, sodass ein hierauf gestützter Anspruch bereits an der Klagebefugnis des Verbandes scheitert.

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19. April 2017

Abgabe von Fertigarzneimitteln „zu Demonstrationszwecken“ an Apotheker ist wettbewerbswidrig

Apothekerin mit Stethoskop um den Hals steht in einer Apotheke und hält mehrere Medikamente in den Händen
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 29.09.2016, Az.: 6 U 161/15

Händigt ein Arzneimittelhersteller einem Apotheker ein Fertigarzneimittel mit der Aufschrift „zu Demonstrationszwecken“ aus, so kann dies wettbewerbswidrig sein und einen Unterlassungsanspruch begründen. Denn derartige Muster von Fertigarzneimitteln dürfen von pharmazeutischen Unternehmen grundsätzlich nur an Ärzte, jedenfalls nicht an Apotheker abgegeben werden. Eine Zulässigkeit kann sich auch nicht daraus ergeben, dass lediglich der Apotheker selbst das Produkt im Hinblick auf Geruch und Konsistenz testen sollte. Insbesondere wenn das Mittel in Originalgröße und gerade mit deutlich geringerer Menge ausgegeben wird, ist von einem Muster und nicht von einer (zulässigen) Probe auszugehen.

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17. März 2017

Provisionsabgabeverbot ist keine Marktverhaltensregel (mehr)

Schriftzug Provision oberhalb eines Füllers, daneben eine Brille sowie Geld und Unterlagen
Urteil des OLG Köln vom 11.11.2016, Az.: 6 U 176/15

Bei der Frage, ob eine Vorschrift eine Marktverhaltensregel i.S.d. § 3a UWG enthält, kommt es maßgeblich auf deren Zweckbestimmung an. Versicherungsvermittler dürfen nach dem Provisionsabgabeverbot die ihnen gegenüber den Versicherungsgesellschaften zustehende Courtage nicht an Versicherungsnehmer weitergeben. Der Regel kommt zwar gegenüber den Marktteilnehmers Außenwirkung zu. Das Interesse der Mitbewerber an der Schaffung gleicher Voraussetzungen ist aber vielmehr Folge, als Zweck der gesetzlichen Regelung. Im Unterschied zum früheren Recht, ist das Provisionsabgabeverbot heute keine Marktverhaltensregel mehr.

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09. Februar 2017

Brandschutzsystem: Auf fehlenden Verwendbarkeitsnachweis ist hinzuweisen

aufsteigender Rauch erreicht einen Rauchwarnmelder, der rot leuchet
Urteil des OLG Dresden vom 09.08.2016, Az.: 14 U 1819/15

Wer relevante Tatsachen verschweigt, die die geschäftliche Entscheidung des angesprochenen Verkehrs beeinflusst, handelt gem. § 5a Abs. 1 UWG unlauter. Wird ein Brandschutzsystem ohne Hinweis darauf, dass der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis nicht vorliegt, beworben und vertrieben, wird eine wesentliche Information verschwiegen. Denn dadurch erhält der angesprochene Verkehr den Eindruck, die beworbenen Produkte seien ohne weiteres anwendbar, obgleich es an einer uneingeschränkten Verwendungsmöglichkeit fehlt.

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15. März 2016

Werbung für Eizellspende im Ausland nicht wettbewerbswidrig

ein weißer ordner mit der Aufschrift "Wettbewerbsrecht" liegt auf dem Tisch, ein Paragrafenzeichen steht davor
Urteil des BGH vom 08.10.2015, Az.: I ZR 225/13

a) Die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ESchG geregelten Straftatbestände fallen als Bestimmungen hinsichtlich der guten Sitten im Sinne von Erwägungsgrund 7 Satz 3 der Richtlinie 2005/29/EG nicht in deren Anwendungsbereich.

b) Die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ESchG geregelten Straftatbestände stellen keine Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar.

c) Bei dem in den ärztlichen Berufsordnungen verankerten Verbot der Mitwirkung an einer Eizellspende handelt es sich nicht um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

d) Verstöße gegen außerwettbewerbsrechtliche Normen, die keine Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG sind, sind nicht allein wegen ihrer Gesetzeswidrigkeit als unlauter im Sinne von § 3 UWG anzusehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - I ZR 152/07, GRUR 2010, 654 Rn. 25 = WRP 2010, 876 - Zweckbetrieb; Urteil vom 9. September 2010 ¬ I ZR 157/08, GRUR 2011, 431 Rn. 11 = WRP 2011, 444 - FSA-Kodex).

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10. Dezember 2015

Getarnte Postwerbung ohne Absenderangaben ist wettbewerbswidrig

Mann, der Brief aus Briefkasten nimmt
Urteil des KG Berlin vom 19.06.2015, Az.: 5 U 7/14

Werbebroschüren per Post mit den Hinweisen „Vertraulicher Inhalt Schnelle Antwort erbeten Bitte sofort prüfen“ zu verschicken, die äußerlich nicht als Webeschreiben erkennbar sind und keinen Absender enthalten, sind unzulässig. Durch die Vermerke täuschen sie den Empfänger über den werbenden Charakter und spiegeln besondere Wichtigkeit bzw. Termindruck vor.

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19. November 2015

Vertreiber haftet nicht für fehlende Kopfhörer-Kennzeichnungen

Kopfhörer mit Kabel
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.09.2015, Az.: I-2 U 3/15

Fehlen auf einem Kopfhörer verpflichtende Angaben, die nach § 7 ElektroG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG, § 5 Abs. 2 ElektroStoffV erforderlich sind, so begründen diese neben einer unberechtigten CE-Kennzeichnung wettbewerbsrechtliche Verstöße. Der Vertreiber dieser Produkte haftet jedoch nicht für die fehlenden Kennzeichnungen, denn für diese ist grundsätzlich nur der Hersteller des Produktes verantwortlich.

Im Gegensatz dazu stellt die Werbung mit einer „lebenslangen Garantie“ jedenfalls bei niedrigpreisigen Kleingeräten eine Irreführung der Verbraucher dar, für die der Vertreiber, ebenso wie für unzureichende Hinweise auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, selbst einzustehen hat.

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01. September 2015

Marketplace-Händler ist verantwortlich für irreführende UVP-Angaben von Amazon

Im Bildschrim eines Laptops ist ein weißer Einkaufswagen.
Urteil des OLG Köln vom 24.04.2015, Az.: 6 U 175/14

Ein Angebot mit einer zum Zeitpunkt der Werbung nicht mehr gültigen unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) stellt eine Irreführung und damit einen Wettbewerbsverstoß dar. Erfolgt diese Irreführung im Rahmen des Amazon Marketplace, bei dem sich der Händler Angaben von Amazon zu Eigen macht, so haftet dieser für eine fehlerhafte Preisangabe durch Amazon. Eine Haftung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass nur Amazon selbst diese Angaben ändern kann, denn dem Anbieter obliegt eine Kontrollpflicht hinsichtlich der für sein Angebot angezeigten Produktinformationen und deren Rechtmäßigkeit, die ihn insbesondere dann trifft, wenn er bereits von einer fehlerhaften Angabe Kenntnis erlangt hat und auch Monate später keinen Versuch zur Beseitigung der unrichtigen Angaben unternommen hat.

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