Inhalte mit dem Schlagwort „UWG“

21. Mai 2013

Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss

Urteil des BGH vom 15.11.2012, Az.: I ZR 128/11 Für eine auf §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 85a Abs. 2 ZVG gestützte wettbewerbsrechtliche Klage fehlt es im Hinblick auf die insoweit gemäß § 793 in Verbindung mit §§ 567 ff. ZPO, §§ 95, 97 ff. ZVG gegebenen Beschwerdemöglichkeiten regelmäßig am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis.
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25. März 2013

Flonicamid

Urteil des BGH vom 17.01.2013, Az.: I ZR 187/09 Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel verliert mit der Entfernung seiner (Primär-)Verpackung seine Verkehrsfähigkeit.
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19. März 2013

Taxibestellung

Urteil des BGH vom 18.10.2012, Az.: I ZR 191/11 a) Die Bestimmungen des § 47 Abs. 2 Satz 1 und 2 PBefG sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG. b) Es verstößt gegen § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 47 Abs. 2 Satz 1 PBefG, wenn ein Taxiunternehmer für Fahraufträge, die unter der Telefonnummer eines seiner Betriebssitze eingegangen sind, ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden Taxen einsetzt, die er an einem weiteren Betriebssitz in einer anderen Gemeinde bereithält.
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11. März 2013

Bezeichnung einer Kanzlei als „Steuerbüro“ nicht irreführend

Urteil des BGH vom 18.10.2012, Az.: I ZR 137/11 Erbringt ein Rechtsanwalt zu einem überwiegenden Teil seiner Berufstätigkeit Hilfeleistungen in Steuersachen und ist deshalb die Angabe "Steuerbüro" in seiner Kanzleibezeichnung objektiv zutreffend, so ist diese Angabe nicht allein deshalb als irreführend zu verbieten, weil ein Teil der an diesen Dienstleistungen interessierten Verbraucher aus der Angabe "Steuerbüro" den unrichtigen Schluss zieht, in der Kanzlei sei auch ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Steuerrecht tätig.
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01. Februar 2013

Wettbewerbsverstoß bei Verwendung personenbezogener Daten früherer Kunden

Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.05.2012, Az.: 6 U 38/11 Stromanbieter dürfen ihre früheren Kunden nicht unter Verwendung der Information, dass diese zur Konkurrenz gewechselt haben, zu dem Zweck anschreiben, diese Kunden zum Rückwechsel zu veranlassen. Im vorliegenden Fall schickte ein Stromanbieter seinem ehemaligen Kunden nach dessen beabsichtigtem Anbieterwechsel ein Werbeschreiben, das eine Gegenüberstellung seiner Strompreise mit denen des neuen Stromanbieters enthielt. Das OLG Karlsruhe sieht darin einen Wettbewerbsverstoß, weil der Stromanbieter geschützte Daten seines ehemaligen Kunden (personenbezogene Daten) benutzte, um eigene Werbung zu betreiben. Nach alledem können lauterkeitsrechtliche Ansprüche auf die Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der Werbung gestützt werden.
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31. Oktober 2012

DAS GROSSE RÄTSELHEFT

Urteil des BGH vom 25.04.2012, Az.: I ZR 105/10 a) Bei der Beantwortung der Frage, ob eine aus mehreren Gegenständen - hier: Rätselhefte - bestehende Zuwendung im Sinne von § 7 Abs. 1 HWG von geringem Wert ist, ist auf den Gesamtwert aller Gegenstände abzustellen. b) Das in § 7 Abs. 1 HWG geregelte Verbot der Wertreklame soll der abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung begegnen, die von einer Werbung mit Geschenken ausgehen kann; diese Gefahr ist im Sinne einer individuellen Beeinflussbarkeit der Zuwendungsempfänger zu bewerten.
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25. Oktober 2011

UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 254), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3714) geändert worden ist.
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08. Oktober 2010

Mehrfache Verlängerung eines Frühbucherrabatts kein Wettbewerbsverstoß

Urteil des OLG Hamm vom 02.09.2010, Az.: I-4 U 52/10 Verlängert ein Reiseveranstalter einen ursprünglich befristeten Frühbucherrabatt mehrfach über das Fristende hinaus, ist dies kein Wettbewerbsverstoß, da er keine zur Täuschung geeigneten Angaben macht. Der Anbieter gab vorliegend günstige Einkaufspreise bedingt durch die angespannte wirtschaftliche Lage an die Kunden weiter. Da jedoch zum Zeitpunkt des Erscheinens noch nicht klar war, dass diese günstigen Preise nach Fristende weiter gelten würden, war die Werbung nicht falsch und folglich nicht zur Irreführung geeignet.
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