Urteil des OLG Hamm vom 08.11.2011, Az.: I-4 U 58/11 Die Werbung eines Stromtarifes mit einem „Festpreis“ ist irreführend, wenn ein höherer Anteil als 40 % des Strompreises variabel ist.
Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.