Kein Verbietungsrecht gegenüber weiteren Sprachfassungen eines Films als den vertraglich vereinbarten
Der Inhaber von Nutzungs- und Verwertungsrechten eines Filmwerks in bestimmten Sprachen hat nicht zusätzlich ein Verbietungsrecht gegenüber weiteren Sprachfassungen. Ein Verbietungsrecht gegenüber weiteren Sprachversionen ist nur dann anzunehmen, wenn die lizenzvertraglichen Absprachen die ausdrückliche Verpflichtung der Lizenzgeberin enthalten, keine weiteren Sprachversionen auszuwerten.