Urteil des OLG Hamm vom 23.03.2010, Az.: 4 U 159/09
Die Werbung für einen Teppichverkauf mit einem Discount von bis zu 75% ist für Verbraucher irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn durch die Reklame eine "totale Geschäftsaufgabe" im Rahmen einer "Zwangsverwertung" angepriesen wird, es sich aber in Wirklichkeit um eine Geschäftseröffnung zum Zwecke einer kurzfristigen Veräußerung von vorhandener oder anderweitig beschaffter Ware handelt.
Urteil des OLG Hamm vom 23.03.2010, Az.: 4 U 169/09 Wirbt eine Krankenkasse mit den Worten "Sie werden online und telefonisch vom Service-Team direkt betreut!", so ist dies eine für den Verbraucher irreführende und somit wettbewerbswidrige Werbung, da der Verbraucher bei einer solchen Erklärung nicht davon ausgeht, dass ein Vor-Ort-Service ausgeschlossen sei. Dieser wiederum sei aber bei der Wahl der Krankenkasse ein entscheidendes Auswahlkriterium. Die Werbeaussage wurde vom OLG daher als unklar und zweideutig eingestuft.
Urteil des OLG Hamm vom 18.03.2010, Az.: 4 U 177/09 Ist ein Verkäufer bei einem Auskunftsdienst im Internet normalerweise als gewerblicher Händler eingetragen, kann er sich bei Verkäufen über Internet-Auktionsplattformen nicht darauf berufen, er würde nur Privatverkäufe tätigen, wenn die Verkäufe mit seinem Geschäft im Zusammenhang stehen. Auch eine zeitweise eigene Nutzung der Ware als Privatperson, schließt die gewerbliche Tätigkeit nicht aus.
Urteil des KG Berlin vom 01.04.2009, Az.: 24 U 133/08
Eine Werbeanzeige mit dem Slogan „Neuware, Originalverpackt vom Händler mit 2 Jahren Garantie!“ verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Ein Verkäufer ist nicht verpflichtet, schon vor Vertragsschluss über Details der Garantiebestimmungen zu informieren. Auch wird durch den Verweis auf die Garantie beim Käufer nicht der Eindruck erweckt, dass er seine Gewährleistungsrechte gegen den Händler verliert. Sowohl das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg als auch das OLG Hamm haben dagegen bei Werbung mit einer Garantie einen Wettbewerbsverstoß gesehen.
Beschluss des KG Berlin vom 16.11.2007, Az.: 5 w 341/07
Wird bei der Widerrufsbelehrung eines Fernabsatzvertrages nicht darauf hingewiesen, dass im Falle des Widerrufs die Ware auf Gefahr des Verkäufers zurückgesandt werden kann, so ist dies nicht unlauter, wenn zugleich die Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden ist. Dem Informationsbedürfnis des Käufers wird eine zusammenfassende, auf das Wesentliche konzentrierte Belehrung gerecht. Der vorliegend ausgelassene Hinweis beeinträchtigt nur unerheblich, so dass der Verstoß als Bagatelle zu bewerten ist.
Unklar darüber, ob ein spanisches Gericht von Amts wegen darüber entscheiden darf, ob ein Gericht auch ohne Vorbringen der Parteien von Amts wegen Nichtigkeitsgründe eines Verbrauchervertrages feststellen darf, legte es diese Frage dem EuGH vor. Dieses bejahte dies und sah ein Einschreiten des Gerichtes im Interesse der öffentlichen Ordnung als erforderlich an.
Der Gerichtshof hat entschieden, dass Versandhändler gegebenenfalls anfallende Hinsendekosten für Waren dann zu erstatten haben, wenn der Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Frist den Vertrag wirksam widerruft. Lediglich die Rücksendekosten können dem Besteller auferlegt werden. Alles andere würde der zugrunde liegenden Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz zuwider laufen.
Beschluss des OLG Köln vom 03.06.2009, Az.: 6 W 60/09
Die Neufahrzeugwerbung im Internet ist mit einem Hinweis auf den Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen zu versehen. Fehlt dieser, ist der Umstand geeignet, die Interessen des Verbrauchers spürbar zu beeinträchtigen. Der für Internetwerbung vorgeschriebene Hinweis auf den Leitfaden soll sicherstellen, dass der Verbraucher unter den Bedingungen der Besonderheiten des elektronischen Mediums die relevanten Informationen zur Kenntnis nehmen kann.
Urteil des OLG Köln vom 27.11.2009, Az.: 6 U 114/09 Es ist keine wettbewerbswidrige Irreführung, wenn ein ausländischer Hersteller und Markeninhaber seine angebotene Waren mit dem Kennzeichen "®" versieht und sie anschließend in Deutschland vertreibt. In der Bundesrepublik besteht aufgrund des Kennzeichens zwar kein Markenschutz, jedoch sei in der Verwendung des "®" keine Irreführung der Verbraucher zu erkennen, so das OLG Köln.
Suchmaschinenoptimierung (SEO) als wichtiger Bestandteil des Webmarketings Ohne Suchmaschinenoptimierung (SEO) geht nichts mehr. Der Platz unter den ersten Ergebnissen ist hart umkämpft. Um einen solchen zu bekommen, gibt es viele Möglichkeiten, die juristisch nicht immer unproblematisch sind. Wir haben Ihnen die wichtigsten Problemfelder in folgendem Artikel zusammengefasst.
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