Inhalte mit dem Schlagwort „Verbraucher“

15. April 2009

Gewinnerzielungsabsicht für Einordnung als Unternehmer nicht erforderlich

Urteil des LG München I vom 07.04.2009, Az.: 33 O 1936/08

Wer bei eBay schon in geringem Umfang auch ohne Gewinnerzielungsabsicht bestimmte Dinge, die nicht dem alltäglichen Leben zuzuordnen sind, ein- und verkauft, ist Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Dies ist insbesondere auch dann anzunehmen, wenn Besichtigungstermine für die Gegenstände vereinbart worden sind. An die Unternehmereigenschaft sind insoweit nur geringe Anforderungen zu stellen.
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15. April 2009

Haustürgeschäft bei persönlicher Bitte um Hausbesuch?

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 02.04.2009, Az.: 5 U 53/08 Wirbt ein Unternehmen durch Einwurf von Werbematerial in Hausbriefkästen und mehrfachen Telefonanrufen mit seinen Leistungen und bittet der Hausbewohner daraufhin um einen persönlichen informativen Hausbesuch, handelt es sich noch um ein Haustürgeschäft mit den daraus folgenden gesetzlichen Regelungen wie z.B. das Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
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09. April 2009

„Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat“

Urteil des OLG Stuttgart vom 18.12.2008, Az.: 2 U 86/08

Wird ein Saft mit den Worten "Orangensaft" beworben, muss es sich um Direktsaft handeln und nicht um Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat, andernfalls ist die Werbung irreführend. Eine deutliche Unterscheidung muss somit bei Produkten auch getroffen werden, wenn diese zwar keine gravierende, aber eben doch geringe Qualitätsunterschiede aufweisen.
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06. April 2009

Weichfertigpackungen als Mogelpackungen?

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 21.10.2008, Az.: 14 U 240/07 Auch erhebliche Lufteinschlüsse lassen sich von einem Durchschnittsverbraucher durch Tasten und Betrachten der Verpackung klar feststellen. Die Verpackung muss nicht durchsichtig sein. Gerade bei Gewürzen ist für den Käufer ohnehin die angegebene Füllmenge entscheidend, die eine Fehlvorstellung des Käufers vermeidet. Mithin wird nicht mehr Inhalt vorgetäuscht, als tatsächlich in der Verpackung enthalten ist.
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09. Februar 2009

Zum Kataloghinweis „Irrtümer sind vorbehalten“

Pressemitteilung des BGH vom 04.02.2009, Az.: VIII ZR 32/08

Der Kataloghinweis "Irrtümer sind vorbehalten" ist wegen fehlender Rechtsbeeinträchtigung in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht unbedenklich. Anders wäre dies nur, wenn unter Umgehung der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen die Hinweise dazu missbraucht würden, einen Geltendmachung berchtigter Ansprüche von Verbrauchern zu verhindern.
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