Inhalte mit dem Schlagwort „Verbraucher“

14. August 2019

Beschaffenheitsmangel: Mietwagen ist kein „Werkswagen“

Autoschlüssel mit Anhänger auf einem Stück Papier
Urteil des OLG Koblenz vom 25.07.2019, Az.: 6 U 80/19

Es stellt eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, wenn ein Kaufvertrag über ein Fahrzeug schriftlich ausbedungen wird, dass es sich um einen Werkswagen handelt. Das veräußerte Fahrzeug ist jedoch als mangelhaft anzusehen, wenn es sich wegen der vorangegangenen Nutzung als Mietwagen nicht um einen Werkswagen handelt. Dann weise das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit auf. Was unter dem Begriff des „Werkswagens“ zu verstehen ist, beurteile sich nach allgemeiner Verkehrssitte. Üblicherweise werde der Begriff des „Werkswagen“ als auf den Hersteller zugelassenes und von einem Werksmitarbeiter genutztes Fahrzeug verstanden. Eine Nutzung als Mietwagen werde hingegen nicht mit dem Begriff verbunden.

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30. Juli 2019

Unzulässige AGB wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucher

AGB inmitten vieler grauer Buchstaben
Urteil des LG München I vom 11.10.2018, Az.: 12 O 19277/17

1. Eine Klausel in den AGB, welche es dem Betreiber eines Online-Dating-Portals erlaubt, im Namen der Nutzer andere Nutzer zu kontaktieren ist unwirksam, da die Nutzer keinen Einfluss mehr darauf haben mit welchen und mit wie vielen Personen sie Kontakt aufnehmen. Es liegt insoweit ein Verstoß gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S.1, 2 BGB vor.

2. Eine Klausel in den AGB, wonach sich die Nutzer einer Internetplattform damit einverstanden erklären, auch auf ähnlichen Plattformen angezeigt zu werden, ist ebenfalls unwirksam, wenn für den Verbraucher nicht ersichtlich ist, auf welchen anderen Plattformen er angezeigt wird. In diesem Fall fehlt es an einer informierten Einwilligung, so dass die Verwendung der Klausel zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO führt. Darüber hinaus liegt nach Ansicht des Gerichts ein Verstoß gegen das Transparenzgebot nach Art. 5 Abs. 1 a) DSGVO.

3. Eine Klausel in den AGB, welche die pauschale Weitergabe von personenbezogenen Daten an nicht näher benannte Dritte gestattet, wird den Anforderungen des Art. 6 DSGVO nicht gerecht, da die betroffenen Personen bei solchen „Pauschaleinwilligungen“ nicht wissen, was mit ihren Daten passiert. Im Übrigen stellt auch diese Klausel ein Verstoß gegen das Transparenzgebot dar.

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30. Juli 2019

Briefkastenwerbung mit Waschmittelproben ist unzulässig

Handtücher mit Waschmittelkapseln
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 14.08.2018, Az.: 3-06 O 8/18

Ein Waschmittelhersteller darf keine Proben seines neuen Waschmittels zu Werbezwecken in Briefkästen von Verbrauchern verteilen. Bei einer solchen Werbemaßnahme handele es sich um eine für den Verbraucher unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG, da die Gefahr bestehe, dass das Waschmittel im Briefkasten auslaufe und Briefe beschädige oder in die Hände von Kindern gelange, so das Gericht.

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26. Juli 2019

Verbraucher haben Anspruch auf Auskunft über Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen

Zwei Frauen in weißen Kitteln lächeln
Pressemitteilung zum Beschluss des VG Gießen vom 18.06.2019, Az.: 4 L 1902/19.GI

Verbraucher haben einen Anspruch auf Auskunft über festgestellte Hygienemängel, die anlässlich von Kontrollen in Lebensmittelgeschäften ermittelt worden sind. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Herausgabe von Erkenntnissen aus Lebensmittelkontrollen. Die bei den Behörden vorhandenen Informationen sollen zugänglich gemacht werden, damit der Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen kann und um eine transparente Gestaltung des Marktes zu erreichen. Das Verbraucherinformationsgesetz hat einen weiten Informationszugang zum Zweck, dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht entgegengehalten werden können.

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25. Juli 2019

Anspruch auf Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten

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Beschluss des VG München vom 08.07.2019, Az.: M 32 SN 19.1346

Werden bei einem Betrieb innerhalb einer Lebensmittelkontrolle Mängel festgestellt, haben Verbraucher Anspruch auf Herausgabe der zugehörigen Berichte. Zwei Bäckereien aus München wollten dagegen vorgehen, das VG München lehnte deren Anträge jedoch unter Hinweis auf den Informationsanspruch der Verbraucher ab. Insbesondere fallen die Verstöße der Betriebe nicht unter ihr Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, weil an der Geheimhaltung kein berechtigtes Interesse besteht. Auch eine mögliche Veröffentlichung rechtfertigt laut Gericht keine andere Entscheidung.

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19. Juli 2019 Top-Urteil

Keine generelle Pflicht zu Angabe einer Telefonnummer im Online-Handel

Mann im Anzug hält Schild mit "Kontakt"
Urteil des EuGH vom 10.07.2019, Az.: C-649/17

Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist zum einen dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegensteht, nach der ein Unternehmer verpflichtet ist, vor Abschluss eines Vertrags mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne von Art. 2 Nrn. 7 und 8 dieser Richtlinie stets seine Telefonnummer anzugeben. Zum anderen impliziert diese Bestimmung keine Verpflichtung des Unternehmers, einen Telefon- oder Telefaxanschluss bzw. ein E‑Mail-Konto neu einzurichten, damit die Verbraucher mit ihm in Kontakt treten können. Sie verpflichtet den Unternehmer nur dann zur Übermittlung der Telefon- oder Telefaxnummer bzw. seiner E‑Mail‑Adresse, wenn er über diese Kommunikationsmittel mit den Verbrauchern bereits verfügt.

Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83 ist dahin auszulegen, dass diese Bestimmung zwar den Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher ein Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen, das geeignet ist, die Kriterien einer direkten und effizienten Kommunikation zu erfüllen, doch steht diese Bestimmung dem nicht entgegen, dass der Unternehmer andere Kommunikationsmittel als die in ihr genannten zur Verfügung stellt, um diese Kriterien zu erfüllen.

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19. Juni 2019

Stromanbieter dürfen Verbraucher nicht unter falschem Namen anrufen

Callcenter-Mitarbeiter sind im Telefongespräch mit Kunden
Urteil des OLG Frankfurt vom 16.05.2019, Az.: 6 U 3/19

Energiezulieferer bzw. deren Werber dürfen keine Pseudonyme benutzen, wenn sie bei Verbrauchern anrufen. Auch wenn die Benutzung eines falschen Namens beispielsweise für den Wechsel des Stromanbieters keine Relevanz hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der richtige Name der anrufenden Person für den Verbraucher später einmal bedeutend werden könnte, so das OLG Frankfurt.

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15. Mai 2019

Das Vorenthalten von wesentlichen Informationen in Printmedien ist unlautere Werbung

Zeitung mit Urlaub als Überschift
Beschluss des OLG Brandenburg vom 03.01.2019, Az.: 6 U 162/18

Die Frage, ob im konkreten Fall das Vorenthalten von Angaben zur Identität und Anschrift des anbietenden Unternehmens in Werbung als wesentlich i.S.d § 5a Abs. 2 UWG zu werten ist, entschied das OLG Brandenburg zu Gunsten der Verbraucher. Dies führt dazu, dass die konkrete Handlung der Nichterteilung von wesentlichen Informationen als unlauter einzustufen ist, da die Mitteilung der Identität des Vertragspartners für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers als wesentlich zu beurteilen sei.

Der Verbraucher benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, genannte Informationen, da es sich bei der Buchung eines Wellnessarrangement nicht mehr um ein Geschäft des täglichen Lebensbedarfs handle und der Durchschnittsverbraucher wissen will, wer sein Vertragspartner ist.

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25. April 2019

Internetanbieter darf Kunden-Router für WLAN-Hotspots nutzen

Router Hand mit Handy
Pressemitteilung Nr. 55/2019 zum Urteil des BGH vom 25.04.2019, Az.: I ZR 23/18

Die den Kunden von einem Internetanbieter zur Verfügung gestellten WLAN-Router dürfen ohne die Zustimmung der Kunden für WLAN-Hotspots genutzt und diese auch Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Praxis ist wettbewerbsrechtlich zulässig. Die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals beeinträchtigt nicht den Internetzugang der Router-Inhaber, des Weiteren besteht auch kein Haftungsrisiko für eventuelle von Dritten über das WLAN-Signal begangene Rechtsverletzungen. Zudem steht den Kunden ein zeitlich uneingeschränktes Widerspruchsrecht zu. In der Aktivierung des WLAN-Signals ist aus den genannten Gründen demnach keine Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG zu sehen.

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24. April 2019

Grundpreis muss auch bei Kaffeekapseln angegeben sein

Kaffekapseln in verschiendenen Farben
Urteil des BGH vom 28.03.2019, Az.: I ZR 85/18

a) Soweit eine spezialgesetzliche Pflicht zur Angabe der Füllmenge nach Gewicht einer im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV angebotenen Fertigpackung besteht, wird die Ware im Sinne dieser Vorschrift nach Gewicht angeboten.

b) Kaffeepulver enthaltende Kaffeekapseln sind Fertigpackungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV.

c) In Kaffeekapseln enthaltenes Kaffeepulver wird im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV nach Gewicht angeboten.

d)Von verschiedenartigen Erzeugnissen im Sinne von § 9 Abs. 4 Nr. 2 PAngV ist auszugehen, wenn der Preisvergleich durch die Verbindung der Produkte in einer Packung ohnehin erschwert ist und die Angabe des Grundpreises daran nichts ändern, sondern umgekehrt die Angabe eines Grundpreises den Verbraucher zu falschen Schlüssen bei der Beurteilung der Preiswürdigkeit des Angebots veranlassen könnte.

e) Bei Verstößen gegen § 2 Abs. 1 PAngV trifft den Handelnden eine sekundäre Darlegungslast dafür, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene Information für eine Kaufentscheidung nicht benötigt und dass das Vorenthalten der Information ihn nicht zu einer anderen Kaufentscheidung veranlassen kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 31.Oktober 2018 -IZR73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 32 -Jogginghosen).

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