Umformulierte fernabsatzrechtliche Muster-Widerrufsbelehrung macht diese nicht zwingend unwirksam
Abweichungen der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung vom Mustertext sind unschädlich, soweit es sich hierbei nicht um den Ausfluss einer inhaltichen Bearbeitung, sondern lediglich um redaktionelle Änderungen (hier: Umformulierung in „Wir“-Form) handelt, die nicht geeignet sind, die Belehrung für den Kunden unübersichtlich oder unverständlich zu machen.