BGH äußert sich zum Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
Bei bereits beendeten Verbraucherdarlehensverträgen darf der Darlehensgeber auf das Unterbleiben eines Widerrufs durch den Darlehensnehmer vertrauen. Dies gilt auch dann, wenn der Verbraucher bei Abschluss des Darlehensvertrags nur unzureichend deutlich über das ihm zukommende Widerrufsrecht belehrt wurde und auch in der Folgezeit eine Nachbelehrung versäumt wurde. Der Entscheidung des BGH lag eine Klage auf Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen und Bearbeitungsentgelten in Folge der vorzeitigen Beendigung von Darlehensverträgen zu Grunde, die das Gericht als unbegründet ansieht. Das Widerrufsrecht des Klägers sei verwirkt, da der Beklagte geraume Zeit nach der Erfüllung der Verträge nicht mehr mit einem Widerruf rechnen müsse, sondern auf den Bestand der beiderseitigen Vertragserfüllung vertrauen dürfe.