Inhalte mit dem Schlagwort „Verbrauchereigenschaft“

02. Mai 2014

Um ein Widerrufs- und Rückgaberecht zu haben muss ein Verbraucher als solcher erkennbar sein

Urteil des AG München vom 10.10.2013, Az.: 222 C 16325/13

Ein Widerrufs- und Rückgaberecht im Onlinehandel haben Verbraucher nur, wenn sie erkennbar als solche Waren bestellen. Als Verbraucher erkennbar bestellt nicht, wer den Namen seiner Praxis sowie deren E-Mail Adresse als Kontaktinformation angibt. Eine abweichende Lieferadresse ändert an dieser Beurteilung nichts, wenn daraus nicht erkennbar wird, ob es sich um eine weitere Praxis- oder eine Privatadresse handelt. Für die Beurteilung der Verbrauchereigenschaft kommt es ausschließlich auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an.

Weiterlesen
14. Mai 2009

Doch kein Verbraucher

Urteil des LG Hamburg vom 16.12.2008, Az.: 309 S 96/08

Zweifelhaft ist, ob hinsichtlich der Verbrauchereigenschaft nach § 13 BGB auf den objektiven Empfängerhorizont des Verkäufers oder auf den vom Kunden verfolgten Zweck abzustellen ist. Aus Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers wird durch die Verwendung einer beruflichen Rechnungs- und Lieferadresse sowie Email-Adresse durch das eigene Verhalten des Käufers nach außen hin der Eindruck vermittelt, dass dieser nicht als Verbraucher handelt. 

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a