Inhalte mit dem Schlagwort „Verbraucherrecht“

11. März 2014

Apotheken dürfen keinen Magnetschmuck verkaufen

Pressemitteilung Nr. 68/2013 des BVerwG zum Urteil vom 19.09.2013, Az.: 3 C 15.12

Magnetschmuck, welcher weder Arzneimittel noch Medizinprodukt darstellt und dessen positive Wirkung auf die menschliche Gesundheit nicht nachvollziehbar ist, gehört nicht zum zulässigen Warensortiment einer Apotheke und darf nicht verkauft werden.

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11. März 2014

Bestellbutton mit der Aufschrift „Bestellung abschicken“ genügt nicht der sog. „Button-Lösung“

Urteil des OLG Hamm vom 19.11.2013, Az.: 4 U 65/13

Seit der sog. Button-Lösung, die am 01.08.2012 in Kraft getreten ist, sind Händler dazu verpflichtet bei Online-Bestellungen mittels eines Buttons diesen so zu beschriften, dass es für den Käufer ersichtlich ist, dass er sich mit einem Klick auf den Button zu einer Zahlung verpflichtet.  Eine Beschriftung des Buttons mit den Worten „Bestellung abschicken“ macht für ihn jedoch keine finanzielle Verpflichtung deutlich und genügt diesen Anforderungen somit nicht.

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10. März 2014

DER NEUE

Urteil des BGH vom 12.09.2013, Az.: I ZR 123/12

a) Ein Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in einer gemeinsamen Werbeanzeige von Kfz-Händlern stellt nur dann ein Angebot im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 PAngV dar, wenn die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht der Kunden ohne weiteres zulässt (Fortführung von BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 I ZR 75/81, GRUR 1983, 658 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).

b) Der bis zum Jahr 2005 im Falle von Preisempfehlungen gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 GWB aF kartellrechtlich vorgeschriebene Begriff "unverbindlich empfohlener Preis" kennzeichnet die Unverbindlichkeit einer Preisempfehlung eindeutig. Eine in dieser Hinsicht bestehende Irreführung ist daher rechtlich nicht schutzwürdig.

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10. März 2014

Hinweis auf alte Batterieverordnung nicht abmahnfähig

Urteil des OLG Hamm vom 23.05.2013, Az.: 4 U 196/12

Ein Hinweis auf die nicht mehr geltende Batterieverordnung in einer Belehrung über die Rückgabepflicht von Batterien stellt nur einen wettbewerbsrechtlich nicht relevanten Bagatellverstoß dar und ist nicht abmahnfähig, weil der Verbraucher in der Belehrung für seine Interessen wesentliche, inhaltlich richtige und dem aktuell geltenden Recht nahezu identische Informationen erhält.

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07. März 2014 Top-Urteil

Betreiben von sog. „Abo-Fallen“ im Internet stellt einen versuchten Betrug dar

Geschäftsmann mit Sturmmaske und einem offenen Laptop in der Hand steht in einem Büro.
Pressemitteilung Nr. 43/2014 des BGH vom 06.03.2014, Az.: 2 StR 616/12

Der BGH hat mit Urteil vom 05.03.2014 (Az.: 2 StR 616/12) entschieden, dass eine Webseite, die darauf abzielt, ahnungslose Internet-Nutzer in eine Abo-Falle zu locken, einen versuchten Betrug darstellen kann. Es ist dabei unerheblich, ob der Nutzer die entsprechenden Hinweise wahrnehmen konnte, wenn diese durch die Gestaltung der Webseite absichtlich verschleiert wurden.

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05. März 2014

Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Verwendung des TM-Symbols

Beschluss des KG Berlin vom 31.05.2013, Az.: 5 W 114/13

In der Verwendung des im anglo-amerikanischen Rechtskreis für eine „Unregistered Trademark“ stehende „TM“-Logo im deutschsprachigen Verkehr liegt jedenfalls dann keine wettbewerbswidrige Irreführung, wenn dieses Zeichen für eine angemeldete, aber noch nicht eingetragene Marke verwendet wird. Soweit lediglich ein kleiner Kreis bei Angabe dieses Symbols von einer geschützten Marke ausgeht, überwiegt im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung der Schutz des Werbenden, der wahrheitsgemäß auf das laufende Antragsverfahren hinweist.

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04. März 2014

Kündigung bei Online-Dating-Portal muss per E-Mail möglich sein

Urteil des LG München I vom 30.01.2014, Az.: 12 O 18571/13

Ein Online-Dating-Portal kann seinen Mitgliedern für die Kündigung ihrer kostenpflichtigen Mitgliedschaft weder die Schriftform aufzwingen, noch auf Nennung spezieller Daten wie Benutzername, Kundennummer oder Vorgangsnummer bestehen. Diese übersteigerten Formerfordernisse an eine Kündigung benachteiligen den Kunden unangemessen und machen die Regelung unwirksam. Dies gilt nicht zuletzt auch deswegen, weil unter Berücksichtigung des Vertragstyps – eines Vertrags, der im Internet abgeschlossen und durchgeführt wird – die Abgabe einer Kündigungserklärung erschwert werde.

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04. März 2014

Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz bei HARIBO-Fernsehwerbung zulässig

Pressemitteilung Nr. 205/2013 des BGH vom 12.12.2013, Az.: I ZR 192/12

Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Haribo-Fernsehwerbung „GLÜCKS-WOCHEN“ ist das Verständnis des durchschnittlichen Verbrauchers maßgeblich. Ein strengerer Sorgfaltsmaßstab muss keine Anwendung finden, da sich die Produkte von Haribo nicht allein an Kinder und Jugendliche richten. Insoweit ist die Fernsehwerbung als zulässig einzustufen, da sowohl Kosten der Gewinnspielteilnahme deutlich werden, keine unzutreffenden Gewinnchancen vorgespiegelt werden und nicht gegen sonstige, dem Schutz von Kindern und Jugendliche dienenden Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstoßen wird.

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04. März 2014

Preisangabe ohne Einbeziehung eines Serviceentgelts im Endpreis unzulässig

Beschluss des KG Berlin vom 12.02.2013, Az.: 5 W 11/13

Die Werbung mit „555,- p. P. zzgl. Service Entgelt*“ für eine Kreuzfahrt entspricht nicht den Bestimmungen der Preisangabenverordnung und ist damit unzulässig, wenn das Serviceentgelt nicht direkt in den Endpreis eingerechnet wird. Daran ändert auch ein Sternchenhinweis nichts, wonach die Erhebung des Serviceentgelts zur Voraussetzung hat, dass eine Nacht beanstandungsfrei verbracht wurde, da dies vielmehr eine selbstverständliche Pflicht des Reiseveranstalters ist.

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04. März 2014

Preisangaben müssen die Versand- und Verpackungskosten nicht enthalten

Urteil des LG Oldenburg vom 12.9.2013, Az.: 15 O 235/13

Eine Preisangabe muss zunächst nicht die anfallenden Versand- und Verpackungskosten beinhalten, da es Verbrauchern allgemein bekannt ist und diese damit rechnen, dass bei einem Versandhandel üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen. Einer Bezeichnung dieser Kosten als „Bearbeitungsgebühr“ stehen dabei keine grundsätzliche Bedenken entgegen. Es ist zudem ausreichend, dass die Höhe der Kosten erst am Ende der Bestellung berechnet wird, da diese je nach Größe und Umfang des bestellten Produkts variieren.

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