Inhalte mit dem Schlagwort „Verbraucherrecht“

04. März 2013

„7-tägig Reise“ auch bei 6 Übernachtungen nicht irreführend

Beschluss des OLG Köln vom 22.01.2013, Az.: 6 W 17/13 Das Angebot einer siebentägigen Reise, die nur sechs Übernachtungen umfasst, stellt keine irreführende Werbung dar, da der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher nicht erwarte, dass die Reise tatsächlich sieben Tage dauert. Vielmehr sei es bei Reisen üblich, dass sowohl der Anreisetag als auch der Abreisetag als Reisetage mitgezählt werden, so dass auch bei sechs Übernachtungen von einer siebentägigen Reise gesprochen werden kann.
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28. Februar 2013

Tücken bei Wahl der Nachbesserung beim Autokauf

Urteil des OLG Celle vom 19.12.2012, Az.: 7 U 103/12 Will der Käufer nur Nachbesserung einzelner Teile, kann er wegen weiterer Mängel nicht mehr Ersatzlieferung des gesamtem Kaufgegenstandes verlangen. Dies gilt auch, wenn der Käufer sich hinsichtlich einzelner Teile ausdrücklich gegen eine Nachbesserung ausgesprochen hatte. Dabei führt der Einbau von neuwertigen original Austauschteilen des Fahrzeugherstellers zu Mängelfreiheit ohne technische oder merkantile Wertminderung.
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28. Februar 2013

Unzulässiger Haftungsausschluss bei Briefversand

Urteil des LG Köln vom 23.01.2013, Az.: 26 O 88/12 In den streitgegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Briefversand war jede Haftung für Sendungen ausgenommen, die ausgeschlossene Güter enthalten. Gemeint sind Güter, die nach den Bedingungen nicht beförderungsfähig sind, z.B. Drogen und Gefahrenstoffe. Eine solche Regelung ist jedoch unzulässig ist, da sie die Haftung auch für Schäden ausschließt, die von Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Ein so weit gehender Haftungsausschluss verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs der Individualabrede und benachteiligt den Kunden unangemessen.
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20. Februar 2013

Nicht fachgerechtes Nachbessern eines Neuwagens berechtigt zum Rücktritt

Pressemitteilung Nr. 23/2013 des BGH vom 06.02.2013, Az.: VIII ZR 374/11 Der Besteller eines mangelbehafteten Neuwagens kann erwarten, dass die Beseitigung eines Mangels den Neuzustand des PKW schafft. Vorliegend hatte ein fabrikneuer BMW Lack- und Karosserieschäden. Wird der Mangel wie hier nachlässig behoben und somit gerade nicht der werksseitig zu erwartende, makellose Neuzustand, welcher bei einem Bestellfahrzeug eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellt, herbeigeführt, kann der Käufer die Annahme des Wagens verweigern und vom Kaufvertrag zurücktreten.
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20. Februar 2013

Werbung „Kostenlose Schätzungen“ ist keine „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“

Urteil des OLG Celle vom 31.01.2013, Az.: 13 U 128/12 Die Werbung "kostenlose Schätzungen" stellt keine Selbstverständlichkeit dar und ist damit nicht wettbewerbswidrig. Vorliegend bot ein Goldschmied für den Ankauf von Edelmetallen kostenlose Schätzungen an. Dies ist jedoch keine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit, die vom Verbraucher stets erwartet werden kann, auch wenn eine solche bei Goldschmieden marktüblich ist. Vielmehr handelt es sich dabei um eine freiwillige Sonderleistung.
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20. Februar 2013

Forderung von Mobilfunkanbieter nicht ohne fristgerecht vorgelegten Prüfbericht

Urteil des AG Neustadt a. Rbge. vom 16.01.2013, Az.: 5 C 675/12 Ein Mobilfunkanbieter kann vom Kunden beanstandete Forderungen nur dann erfolgreich durchsetzen, wenn er binnen der gesetzlichen Frist von 2 Monaten einen technischen Prüfbericht vorlegt. Bleibt dies aus, wird vermutet, dass die Ermittlung des Verbindungsaufkommens fehlerhaft war. Sofern es dem Anbieter sodann nicht gelingt, diese Vermutung zu widerlegen, besteht kein Zahlungsanspruch.
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18. Februar 2013

Deutsche verbraucherschützende Normen gelten auch für ausländische Anbieter auf deutscher eBay-Plattform

Urteil des LG Karlsruhe vom 16.12.2011, Az.: 14 O 27/11 KfH III Ein niederländischer Händler, der seine Waren über die deutsche Auktionsplattform eBay.de anbietet und die Artikelbeschreibungen in deutscher Sprache verfasst, muss hierbei auch die deutschen Fernabsatzregelungen ordnungsgemäß umsetzen. Eine mit dem deutschen Recht unvereinbare Widerrufsbelehrung ist hierbei als Wettbewerbsverstoß zu erkennen, selbst wenn die verwendete Widerrufsbelehrung den niederländischen Anforderungen genügen sollte.
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15. Februar 2013

Veröffentlichung von Hygieneverstößen unter konkreter Benennung des Betriebes im Internet

Beschluss des VG Sigmaringen vom 09.01.2013, Az.: 2 K 4346/12

Die Veröffentlichung von Hygieneverstößen ist unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 40 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) auch mit konkreter Benennung der Gaststätte grundsätzlich zulässig. Handelt es sich jedoch nicht um ein für den Verbraucher gesundheitsschädlichen Hygieneverstoß, sondern vielmehr um ein möglicherweise ekelerregendes oder lediglich ein zum Verzehr ungeeignetes Produkt, ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Rechtsschutzinteresse der Gaststätte abzuwägen.
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14. Februar 2013

Pflichten des Telekommunikationsanbieters beim Umzug des Verbrauchers

Urteil des AG Kehl vom 04.02.2013, Az.: 5 C 441/12

Ein Telekommunikationsanbieter ist gegenüber einem Verbraucher verpflichtet, auch dann den mit ihm geschlossenen Dienstleistungsvertrag ohne Änderungen weiterzuführen, wenn der Verbraucher seinen Wohnort wechselt, die technischen Voraussetzungen zur Erbringung der Telekommunikationsdienstleistung jedoch wie bisher auch am neuen Wohnort gegeben sind. Für Kosten, die dem Anbieter durch den Umzug des Vertragspartners entstanden sind, kann er ein angemessenes Entgelt vom Verbraucher verlangen.
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11. Februar 2013

Impressumspflicht gilt auch für gewerbsmäßigen Facebook-Auftritt

Kommentar zum Urteil des LG Regensburg vom 31.01.2013, Az.: 1 HK O 1884/12

Auch ein gewerbsmäßiger Internet-Auftritt auf Facebook muss ein ordnungsgemäßes Impressum vorweisen. Dabei stellt ein nicht vorhandenes bzw. unvollständig angegebenes Impressum einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar. Eine relativ hohe Anzahl von nahezu gleichlautenden Abmahnungen lässt nicht automatisch den Schluss zu, dass es sich hierbei um rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen handelt, wenn einerseits eine geringe Kostenerstattung gefordert wird und auf der anderen Seite die Verhältnismäßigkeit zwischen der Abmahn- sowie der gewerblichen Tätigkeit gewahrt ist.
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